Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen
Hinweise für Tübingen
Beschreibung
Hinweise für Tübingen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Universitätsstadt Tübingen ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Universitätsstadt Tübingen mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen. Die Universitätsstadt Tübingen sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.
Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuell erforderliche Neuwahl (= zweiter Wahlgang). Diese wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhält.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich beim Beauftragten für Wahlen, Statistik und Datenschutz der Universitätsstadt Tübingen schnellstmöglich vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.
Online-Dienst
Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Beauftragter für Wahlen, Statistik und Datenschutz (Beauftragter für Wahlen, Statistik und Datenschutz)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tübingen
Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
Voraussetzungen
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- Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der Universitätsstadt Tübingen eingetragen.
- Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bürgermeisterwahl aus.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Tübingen
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten beim beim Beauftragten für Wahlen, Statistik und Datenschutz der Universitätsstadt Tübingen einsehen.
Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden. Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Universitätsstadt Tübingen tun.
Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:
- Vorname und Name
- Geburtsdatum
- genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten
- Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"
Die Universitätsstadt Tübingen prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut. Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.
Fristen
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Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Tübingen
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Rückkehrer und Rückkehrerinnen trägt die Universitätsstadt Tübingen nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen".
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg