Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone EinrichtungOnline erledigen

    Haltverbotszone einrichten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Haltverbotszone für einen Wohnungsumzug einrichten.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Haltverbotszone für einen Wohnungsumzug einrichten.

    Online-Dienst

    Online beantragen - Halteverbotszone einrichten

    ID: L100022_6002361-2995-1977-6015110-3

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsbehörde (Verkehrsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/201-4671

    E-Mail: GuT@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Es stehen öffentliche Parkplätze am Umzugsort zur Verfügung.
    • Der Antrag wurde rechtzeitig gestellt.
    • Spätestens 7 Tage vor dem Umzug.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie online beantragen.

    Bitte beachten Sie: Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung der Haltverbotszone inklusive Ausnahmegenehmigung erfolgt aus Verfahrensgründen (häufige Änderungen der Antragstellenden, Einschätzung der Örtlichkeit etc.) erst ca. zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin. Nach erfolgreicher Antragstellung ist keine erneute Kontaktaufnahme nötig.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen die Halteverbotsschilder vier Tage vor dem Umzugstermin aufstellen. Die Anordnung ist für den beantragten Zeitraum gültig.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Verwaltungsgebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):

    • Private Antragsteller:
      • 30,00 € für einen Tag
      • jeder weiterer Tag 10,00 €
      • für einen weiteren Umzugsort im gleichen Verfahren zusätzlich 15,00 €
    • Gewerbliche Antragsteller:
      • 50,00 € für einen Tag
      • jeder weiterer Tag 30,00 €
      • für einen weiteren Umzugsort im gleichen Verfahren zusätzlich 25,00 €
      • 70,00 € (wenn zusätzlich ein Außenaufzug aufgestellt wird)
      • für einen weiteren Umzugsort mit Außenaufzug im gleichen Verfahren zusätzlich 35,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Tipp:
    Haltverbotsschilder erhalten Sie bei Firmen, die in den gelben Seiten aufgeführt sind. Diese erheben zusätzlich eine Leihgebühr.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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