Haltverbotszone einrichten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Haltverbotszone für einen Wohnungsumzug einrichten.
Online-Dienst
Online beantragen - Halteverbotszone einrichten
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verkehrsbehörde (Verkehrsbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +497612014671
E-Mail: GuT@stadt.freiburg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
- Es stehen öffentliche Parkplätze am Umzugsort zur Verfügung.
- Der Antrag wurde rechtzeitig gestellt.
- Spätestens 7 Tage vor dem Umzug.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie online beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung der Haltverbotszone inklusive Ausnahmegenehmigung erfolgt aus Verfahrensgründen (häufige Änderungen der Antragstellenden, Einschätzung der Örtlichkeit etc.) erst spätestens ca. eine Woche vor dem geplanten Umzugstermin. Nach erfolgreicher Antragstellung ist keine erneute Kontaktaufnahme nötig.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen die Halteverbotsschilder vier Tage vor dem Umzugstermin aufstellen. Die Anordnung ist für den beantragten Zeitraum gültig.
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Verwaltungsgebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt):
- Private Antragsteller:
- 30,00 € für einen Tag
- jeder weiterer Tag 10,00 €
- für einen weiteren Umzugsort im gleichen Verfahren zusätzlich 15,00 €
- Gewerbliche Antragsteller:
- 50,00 € für einen Tag
- jeder weiterer Tag 30,00 €
- für einen weiteren Umzugsort im gleichen Verfahren zusätzlich 25,00 €
- 70,00 € (wenn zusätzlich ein Außenaufzug aufgestellt wird)
- für einen weiteren Umzugsort mit Außenaufzug im gleichen Verfahren zusätzlich 35,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Tipp:
Haltverbotsschilder erhalten Sie bei Firmen, die in den gelben Seiten aufgeführt sind. Diese erheben zusätzlich eine Leihgebühr.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg