Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Aufstellung von Haltverbotsschildern beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Haltverbotzone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Haltverbotzone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

    Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

    Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

    Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

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    Ansprechpartner

    Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen (Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Cäcilienstraße 49

    74072 Heilbronn

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: sondernutzung@heilbronn.de

    Fax: +49 7131 56 3179

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2760

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie ziehen um

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Die Einrichtung einer Haltverbotszone können Sie persönlich oder schriftlich formlos bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Ihr Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Vor- und Zuname
    • neue und alte Adresse
    • Telefonnummer
    • Zweck der Haltverbotzone (Durchführung eines Umzugs)
    • Datum, an dem die Haltverbotzone eingerichtet werden soll
    • Zeitraum, in dem das Haltverbot gelten soll
    • Bereich, in dem die Haltverbotzone eingerichtet werden soll
      Machen Sie möglichst genaue Angaben (z.B. Straße und Hausnummer) und fügen Sie eventuell eine Skizze bei.
    • Länge der Haltverbotzone (diese richtet sich in der Regel nach der Länge des Umzugsfahrzeuges)

    Tipp: Wenn Sie eine Haltverbotzone kurzfristig einrichten müssen, sollten Sie den Antrag persönlich stellen.

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

    Hinweis: Umzugsunternehmen übernehmen meistens die Beschaffung, Aufstellung und Entfernung der Haltverbotschilder.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie müssen die Haltverbotschilder mindestens 72 Stunden (drei Tage) vor dem Umzugstermin aufstellen.

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotzone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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