Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.

    Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

    Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2007 war die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen bundesrechtlich geregelt. Diese alten Wohnberechtigungsscheine haben ihre Gültigkeit in Baden-Württemberg spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2008 verloren. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Sozialmietwohnung gewohnt und tun es weiterhin, ändert sich nichts. Sie müssen für diese Wohnung keinen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen. Sie benötigen allerdings einen neuen Wohnberechtigungsschein, wenn Sie in eine andere Sozialmietwohnung umziehen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

    ID: L100022_6000717-618-1977-6003265-3

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass Sie für die Antragstellung eines Wohnberechtigungsscheines in Freiburg gemeldet sein müssen. (Ausnahme: Polizeiliche Meldung außerhalb Baden-Württembergs)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online-Terminvereinbarung Wohnberechtigungsschein

    ID: L100022_6014965-618-null-null-3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wohnversorgung im geförderten Wohnraum (Wohnversorgung im geförderten Wohnraum)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fahnenbergplatz 4

    79098 Freiburg im Breisgau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 / 201-5480

    Fax: 0761 / 201-5499

    E-Mail: alw@stadt.freiburg.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:

    • Personalausweis
    • Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z.B.
      • Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
      • letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
      • bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Voraussetzungen für den Wohnungsberechtigungsschein sind:

    • Sie wollen in Baden-Württemberg dauerhaft Ihren Lebensmittelpunkt einrichten und sind dazu rechtlich in der Lage.
    • Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.

    Tipp: Ausführlichere Informationen finden Sie in der vom Wirtschaftsministerium herausgegebenen Broschüre "Der Wohnberechtigungsschein". Diese fasst Wissenswertes zum Wohnberechtigungsschein und den Voraussetzungen seiner Erteilung zusammen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie in der Gemeinde beantragen, in der Sie ihren Hauptwohnsitz haben. Sollte Ihr z.Zt. Hauptwohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg sein, beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein in der Gemeinde, in die Sie ziehen möchten.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en