Wohnberechtigungsschein beantragen
Hinweise für Ehningen
Beschreibung
Hinweise für Ehningen
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 und 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7034 121 0
E-Mail: gemeinde@ehningen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ehningen
Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:
- Kopie Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
Nachweise zum Einkommen (Gesamtjahreseinkommen des Haushalts)
- Letzte 3 Monate Kontoauszüge (aller Haushaltsmitglieder)
- Einkommensnachweis / Verdienstbescheinigung + 3 letzte Lohnabrechnungen
- Aktuelle Rentenbescheide
- Arbeitslosengeld I / II (aktueller Bescheid mit der Berechnung), Eingliederungshilfe
- Bescheid über die Grundsicherungsrente
- Unterhaltsleistungen
- Nachweis über die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe BAföG
- Einkommenssteuerbescheid bei selbstständiger Arbeit
Gegebenenfalls zusätzlich
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- Nachweis zum Bezug von Kindergeld
- Nachweis zum Bezug von Elterngeld
- Vollmacht der bevollmächtigten Person oder Bestellurkunde der Betreuer*in
Voraussetzungen
Hinweise für Ehningen
- Sie sind wohnungssuchend.
- Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.
Das Jahreseinkommen wird für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert berechnet.
Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:
- bei nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
- bei selbständiger Tätigkeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb, der steuerlich anerkannte Gewinn
- bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen über die steuerlich anerkannten Werbungskosten
- Bezüge aus Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
- steuerfreie Einkünfte z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts .des Sozialgesetzbuchs, Zweites Buch („Hartz IV")
Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.
Achtung: Im Fall gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, sind Trennungs- oder Scheidungsunterhalt, sowie Kindesunterhalt:
- beim Unterhaltsempfänger als Einkommen jeweils in voller Höhe
- beim Unterhaltspflichtigen der Kindesunterhalt bis zu 3000 € jährlich je Kind und der Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu 6000 € jährlich
zu berücksichtigen.
Für das Gesamteinkommen des Haushalts werden die Jahreseinkommen der einzelnen Haushaltsangehörigen zusammengerechnet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ehningen
- § 1 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen)
- § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Einkommen)
- § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) (Überlassung von Mietwohnraum)
- § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (Steuerfreie Einnahmen)
- § 24 b Einkommensteuergesetz (EStG) (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende)
- § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kinder, Freibeträge für Kinder)
Rechtsbehelf
Hinweise für Ehningen
Weitere Informationen, finden Sie in Ihrem Bescheid.
Verfahrensablauf
Hinweise für Ehningen
Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen.
Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
Fristen
Hinweise für Ehningen
Keine
Kosten
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je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg