Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein beantragen

    Hinweise für Ehningen

    Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

    Beschreibung

    Hinweise für Ehningen

    Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

    Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins online (Ehningen)

    ID: L100022_6015741-6019173-null-null-585

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Wohnberechtigungsschein

    ID: L100022_edb8423bbcb594dcacc43029dc531ae6e175fbf69831e2df4639692f27f20655

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Lieferanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Hausanschrift

    Königstraße 29

    71139 Ehningen

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 07:00 - 12:00 und 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7034 121 0

    E-Mail: gemeinde@ehningen.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ehningen

    Je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:

    • Kopie Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

    Nachweise zum Einkommen (Gesamtjahreseinkommen des Haushalts)

    • Letzte 3 Monate Kontoauszüge (aller Haushaltsmitglieder)
    • Einkommensnachweis / Verdienstbescheinigung + 3 letzte Lohnabrechnungen
    • Aktuelle Rentenbescheide
    • Arbeitslosengeld I / II (aktueller Bescheid mit der Berechnung), Eingliederungshilfe
    • Bescheid über die Grundsicherungsrente
    • Unterhaltsleistungen
    • Nachweis über die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe BAföG
    • Einkommenssteuerbescheid bei selbstständiger Arbeit

    Gegebenenfalls zusätzlich

    • Kopie Schwerbehindertenausweis
    • Nachweis zum Bezug von Kindergeld
    • Nachweis zum Bezug von Elterngeld
    • Vollmacht der bevollmächtigten Person oder Bestellurkunde der Betreuer*in

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ehningen

    • Sie sind wohnungssuchend.
    • Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.

    Das Jahreseinkommen wird für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert berechnet.

    Zum Jahreseinkommen gehören, egal ob diese Einkünfte zu versteuern oder steuerfrei sind:

    • bei nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
    • bei selbständiger Tätigkeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb, der steuerlich anerkannte Gewinn
    • bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen über die steuerlich anerkannten Werbungskosten
    • Bezüge aus Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
    • steuerfreie Einkünfte z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts .des Sozialgesetzbuchs, Zweites Buch („Hartz IV")

    Bei Alleinerziehenden ist das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag zu mindern, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

    Achtung: Im Fall gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, sind Trennungs- oder Scheidungsunterhalt, sowie Kindesunterhalt:

    • beim Unterhaltsempfänger als Einkommen jeweils in voller Höhe
    • beim Unterhaltspflichtigen der Kindesunterhalt bis zu 3000 € jährlich je Kind und der Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu 6000 € jährlich

    zu berücksichtigen.

    Für das Gesamteinkommen des Haushalts werden die Jahreseinkommen der einzelnen Haushaltsangehörigen zusammengerechnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ehningen

    Weitere Informationen, finden Sie in Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ehningen

    Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

    Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen.

    Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.

    Fristen

    Hinweise für Ehningen

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Ehningen

    je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ehningen

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en