Entschädigung für Opfer von Gewalttaten BewilligungOnline erledigen

    Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen

    Sie kann bestehen aus:

    Beschreibung

    Sie kann bestehen aus:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
      Beispiele: Übernahme der Kosten für einen stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, orthopädische Hilfsmittel, Kuren, Zahnersatz, Belastungserprobung, Arbeitstherapie
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
      bei bleibenden Beeinträchtigungen der beruflichen Tätigkeit
    • Leistungen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen
      • Beschädigtenrenten mit Einzelleistungen wie Grund- und Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich
      • Hinterbliebenenrenten mit ähnlichen Einzelleistungen
    • Bestattungs- und Sterbegeld

    Die Höhe ist abhängig vom Einzelfall.

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_2a6ff8f6cd3e832ec39204e2913e0f45c9e523dbc31e161d3d58ff10474c3a34

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ambulante Pflege, Blindenhilfe, Opferentschädigung (41.1) (Ambulante Pflege, Blindenhilfe, Opferentschädigung (41.1))

    Adresse

    Hausanschrift

    Lerchenstraße 40

    74072 Heilbronn

    Lieferanschrift

    74064 Heilbronn

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • in der Regel: keine

    Hinweis: Unterlagen wie z.B. ein Strafurteil oder ärztliche Gutachten, die die Gewalttat oder Ihren hierdurch bedingten Gesundheitszustand belegen, können Sie mit dem Antrag oder auch später einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie wurden Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs wie z.B. eines Raubüberfalls oder einer Vergewaltigung oder Sie haben einen solchen Angriff rechtmäßig abgewehrt. Hierzu gehören seit Juni 2021 auch Angriffe durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers.
    • Der Angriff erfolgte in Deutschland.
    • Sie haben dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten.
    • Ausländerinnen und Ausländer haben dieselben Ansprüche wie Deutsche.

    Hinweis: Als Opfer von Gewalttaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkte Leistungen erhalten.

    Ein Anspruch auf Entschädigung haben Sie nicht, wenn

    • Sie als Opfer die Schädigung verursacht haben oder
    • es aus sonstigen, besonders in Ihrem eigenen Verhalten liegenden Gründen unbillig wäre, eine Entschädigung zu gewähren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie mit der vom Versorgungsamt getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag schriftlich oder mündlich stellen. Die zuständige Stelle klärt den Sachverhalt von sich aus auf. Sie sind verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken.

    Die zuständige Stelle kann

    • Auskunftspersonen und Sachverständige hören,
    • Krankenpapiere, Aufzeichnungen und Ähnliches von den jeweiligen Trägern zur Einsicht heranziehen,
    • Gutachten und amtliche Auskünfte einholen und
    • Urkunden beschaffen oder die Beteiligten beauftragen, diese vorzulegen oder beizubringen.

    Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, in dem Ihnen die zuständige Stelle erläutert, ob und welche Leistungen Sie erhalten.

    Sie bekommen die Leistungen in der Regel rückwirkend ab dem Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

    Fristen

    Sie können den Antrag jederzeit stellen. Wenn Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach der Gewalttat stellen, können Sie auch Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Im Durchschnitt: acht Monate

    Sie kann je nach Lage des Einzelfalles länger sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn die Gewalttat viele Jahre zurückliegt und Nachweise nur schwer zu bekommen sind oder sich die medizinische Beurteilung schwierig gestaltet.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en