Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

    Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

    Hinweise für Nordheim

    Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

    Beschreibung

    Hinweise für Nordheim

    Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

    • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
    • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

    • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
    • dieses nicht ausübt.

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    ID: L100022_d07af711db3697fa778ee1dfd5a012b37e26e30ded6912a287effee9b6af51d0

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauamt (Bauamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 26

    74226 Nordheim

    Postfachadresse

    Postfach 20

    74224 Nordheim

    Lieferanschrift

    Hauptstraße 26

    74226 Nordheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:30 Uhr Mi geschlossen Do 07:00 - 12:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Bauamt@nordheim.de

    Telefon Festnetz: 071331821421

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordheim

    keine.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordheim

    keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Nordheim

    Baugesetzbuch (BauGB):

    • §§ 24-28 Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Nordheim

    Klage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordheim

    Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin.

    Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

    Fristen

    Hinweise für Nordheim

    Der Inhalt des Kaufvertrags muss der Gemeinde unverzüglich mitgeteilt werden.

    Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ausüben, muss sie dies den Beteiligten schriftlich innerhalb von drei Monaten mitteilen.

    Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines Beteiligten darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis gilt als Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Nordheim

    Siehe Fristen

    Kosten

    Hinweise für Nordheim

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordheim

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en