Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

    Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

    • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt und
    • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde Ihnen, dass sie

    • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
    • dieses nicht ausübt.

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    Negativzeugnis beantragen

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    Ansprechpartner

    Liegenschaften und Wohnen (Liegenschaften und Wohnen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mathildenstraße 21/1

    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2280

    Fax: 07141 910-2514

    E-Mail: liegenschaften@ludwigsburg.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Abschrift Kaufvertrag

    Voraussetzungen

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    Mitteilung Kaufvertrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Ergeht mit Beischeid.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin.

    Er oder sie beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Ausstellung eines Negativzeugnisses dauert in der Regel 1-2 Monate.
    Will die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausüben, muss sie einen entsprechenden Vorkaufsrechtsbescheid – je nach Rechtsgrundlage – innerhalb von zwei bis drei Monaten ab Mitteilung des Kaufvertrags erlassen.

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Höhe der Gebühren für die Ausstellung eines Negativzeugnis ist in der kommunalen Gebührensatzung festgelegt:

    Bis 250.000 Euro fällt eine Gebühr von 40 Euro,
    ab 250.001 Euro bis 750.000 Euro eine Gebühr von 75 Euro,
    ab 750.000 Euro eine Gebühr von 150 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de