Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen BewilligungOnline erledigen

    Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. 
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

    Hinweise für Neumünster: Bildungspaket

    Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, können Sie in Neumünster Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder erhalten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen

    ID: L100012_298154603

    Beschreibung

    Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen. Das Bildungspaket erhalten Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bekommt man nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Welche Leistungen gibt es? - Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten - Schulbedarf - Schülerbeförderungskosten - Lernförderung in besonderen Einzelfällen - Zuschuss zum Mittagessen - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben HINWEIS: Bürgergeld (Hartz IV) wenden sich bitte direkt an das Jobcenter Neumünster in der Friedrichstraße.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jobcenter Neumünster

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 7-19

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:00 - 13:00 Donnerstag auch 14:00 - 18:00 (16:00 - 18:00 nur für Berufstätige) Der Leistungsbereich des Jobcenters Neumünster ist jeweils mittwochs für Kundenanliegen geschlossen. Mit dieser Maßnahme wollen wir gewährleisten, dass die Entscheidung über Ihre Anträge trotz hohen Arbeitsaufkommens weiterhin in einer angemessenen Bearbeitungszeit und guter Qualität erfolgen kann.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 55860

    Fax: +49 4321 5586340

    E-Mail: Jobcenter-Neumuenster@jobcenter-ge.de

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Bildung und Teilhabe

    Adresse

    Postanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04321 942-2722(Buchstaben K - Z)

    Telefon Festnetz: 04321 942-2355(Buchstaben A - J)

    E-Mail: bildungundteilhabe@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 28 ff Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

    § 27a i.V.m. §§ 34 ff und § 42 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII)

    §§ 2f Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Schulausstattung, hartz 4, Schülermonatskarte, Familienkasse, arbeitslos, Bildung, Hort, Wohngeld, Vereinsbeitrag, Schulbedarf, Fahrkosten, Kindergeld, Musikschule, Mahlzeit, Lernförderung, Bildungspaket, Teilhabe, Sozialgeld, ALG II, Jobcenter, Ausflüge, Hartz IV, Schulausflug, Teilhabepaket, ALG 2, Arbeitslosengeld II, Bildungsförderung, Arbeitslosengeld, Nachhilfe, Bildungsleistung, Sportverein, Fahrtkosten, Mittagessen, Wohngeldempfänger, Kinderzuschlag, Musikunterricht, Klassenfahrt, Sozialhilfe, Mittagsverpflegung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de