Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung

    Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. 
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

    Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung und HS-Synonyme

    In der Landeshauptstadt gibt es die Kiel-Karte, die Sie über Ihren Sozialleistungsträger erhalten, sobald Ihr Antrag auf das Bildungspaket bewilligt ist. Legen Sie die Karte überall dort vor, wo Sie Angebote nutzen wollen. Informationen zur Kiel-Karte finden Sie unter dem untenstehenden Link. Dort können Sie sich für Ihren eigenen Bereich anmelden, die Laufzeit ihrer Bewilligung einsehen, nach Angeboten in Ihrer Region suchen und Angebote aus dem Bereich Sport/ Kultur/ Freizeit bezahlen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kiel: Essenszuschuss, Sportverein

    Die Jobcenter in den Kieler Sozialzentren sind grundsätzlich zuständig für die Leistungen aus dem Bildungspaket.

    Die Abteilung Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen des Amtes für Wohnen und Grundsicherung ist nur zuständig für Fälle, in denen Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.

    Die Asylbewerberleistungsabteilung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung ist nur zuständig für den Personenkreis, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.

    Der Sachbereich Bildung und Teilhabe des Amtes für Soziale Dienste ist Ansprechpartner für die Leistungserbringer und unterstützt bei Problemen mit den vorhandenen Kiel-Karten. Außerdem erfolgt hier die Prüfung von Anträgen auf ergänzende Lernförderung.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephan-Heinzel-Straße 2

    24116 Kiel

    Wilhelmplatz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Wilhelmplatz
      Anzahl: 200  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wilhelmplatz
      Linie:
      • Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3136(Nur Vormittags)

    Fax: +49 431 901-63373

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3370(Mo.-Do. Vormittags)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3479(Sachbereichsleitung)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3107

    Telefon Festnetz: +49 431 901-3305

    E-Mail: soziale.dienste@kiel.de

    Weitere Informationen

    Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannplatz 5

    24103 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 90  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Rufen Sie bitte an: Telefon 0431 901-2305 oder 0431 901-2382 oder 0431 901-2317

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe Aa - Ag; E - F

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2311((Mo, Di + Do))

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe G, H

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2317

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe B - D

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2384

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe I - L

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2317

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe: M - O

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5603

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstaben P, U-Z

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2317

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Mitarbeiter im Wohngeld sind zu folgenden telefonischen Sprechzeiten erreichbar:

    Montag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Dienstag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Donnerstag 10:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 2

    24114 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Harmsstraße
      Linie:
      • Bus: 50, 51, 52, 81

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jobcenter Kiel

    Adresse

    Hausanschrift

    Postfach 7007

    24170 Kiel

    Öffnungszeiten

    Telefonische Anfragen Montag-Freitag von 08:00-18:00 Uhr unter 0431 - 709 1525 Persönliche Vorsprache sind in jedem Jobcenter-Standort innerhalb der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr möglich. Aktuelle Hinweise erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters unter: www.jobcenter-kiel.de/kontakt/ Nutzen Sie auch unsere Service-Angebote, um Ihr Anliegen ohne Vorsprache zu klären: sicher, bequem und zuverlässig.

    Kontakt

    Fax: +49 431 709-1860

    Telefon Festnetz: +49 431 709-1525

    E-Mail: jobcenter-kiel@jobcenter-ge.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kiel: Essenszuschuss, Sportverein

    Auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel stehen neben weiteren Informationen auch Formulare zum Herunterladen für Sie bereit.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Teilhabe, Lernförderung, Ausflüge, Schülermonatskarte, ALG 2, Wohngeld, Jobcenter, hartz 4, Mahlzeit, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Fahrkosten, Schulausflug, Wohngeldempfänger, arbeitslos, Musikschule, Bildung, Mittagsverpflegung, Sozialhilfe, Bildungspaket, Arbeitslosengeld II, Sportverein, Bildungsförderung, Kinderzuschlag, Hort, Nachhilfe, Vereinsbeitrag, Familienkasse, Mittagessen, ALG II, Bildungsleistung, Schulausstattung, Kindergeld, Musikunterricht, Schulbedarf, Klassenfahrt, Sozialgeld, Teilhabepaket, Fahrtkosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de