Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert.
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 EUR jährlich (130,00 EUR für das erste, 65,00 EUR für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).
Hinweise für Kiel: Leistungsbeschreibung und HS-Synonyme
In der Landeshauptstadt gibt es die Kiel-Karte, die Sie über Ihren Sozialleistungsträger erhalten, sobald Ihr Antrag auf das Bildungspaket bewilligt ist. Legen Sie die Karte überall dort vor, wo Sie Angebote nutzen wollen. Informationen zur Kiel-Karte finden Sie unter dem untenstehenden Link. Dort können Sie sich für Ihren eigenen Bereich anmelden, die Laufzeit ihrer Bewilligung einsehen, nach Angeboten in Ihrer Region suchen und Angebote aus dem Bereich Sport/ Kultur/ Freizeit bezahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Kiel: Essenszuschuss, Sportverein
Die Jobcenter in den Kieler Sozialzentren sind grundsätzlich zuständig für die Leistungen aus dem Bildungspaket.
Die Abteilung Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen des Amtes für Wohnen und Grundsicherung ist nur zuständig für Fälle, in denen Wohngeld oder Kinderzuschlag bezogen wird.
Die Asylbewerberleistungsabteilung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung ist nur zuständig für den Personenkreis, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält.
Der Sachbereich Bildung und Teilhabe des Amtes für Soziale Dienste ist Ansprechpartner für die Leistungserbringer und unterstützt bei Problemen mit den vorhandenen Kiel-Karten. Außerdem erfolgt hier die Prüfung von Anträgen auf ergänzende Lernförderung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Ladesäule für Elektrofahrzeuge, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Wilhelmplatz
Anzahl: 200 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Stephan-Heinzel-Straße, zeitlich eingeschränkt
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wilhelmplatz
Linie:- Bus: 14, 15, 31, 34, 91, 740, 741
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-3136(Nur Vormittags)
Fax: +49 431 901-63373
Telefon Festnetz: +49 431 901-3370(Mo.-Do. Vormittags)
Telefon Festnetz: +49 431 901-3479(Sachbereichsleitung)
Telefon Festnetz: +49 431 901-3107
Telefon Festnetz: +49 431 901-3305
E-Mail: soziale.dienste@kiel.de
Weitere Informationen
Eine telefonische Terminvereinbarung ist zu empfehlen.
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
Anzahl: 90 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Rufen Sie bitte an: Telefon 0431 901-2305 oder 0431 901-2382 oder 0431 901-2317
Kontakt
Fax: +49 431 901-62350
E-Mail: wohngeld@kiel.de
Kontaktperson
Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe Aa - Ag; E - F
Telefon Festnetz: +49 431 901-2311((Mo, Di + Do))
Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe G, H
Telefon Festnetz: +49 431 901-2317
Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe B - D
Telefon Festnetz: +49 431 901-2384
Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe I - L
Telefon Festnetz: +49 431 901-2317
Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe: M - O
Telefon Festnetz: +49 431 901-5603
Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstaben P, U-Z
Telefon Festnetz: +49 431 901-2317
Internet
Weitere Informationen
Die Mitarbeiter im Wohngeld sind zu folgenden telefonischen Sprechzeiten erreichbar:
Montag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag 10:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Sachbereich für Flüchtlinge und Spätaussiedler
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Harmsstraße
Linie:- Bus: 50, 51, 52, 81
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Abteilung für Flüchtlinge und Spätaussiedler
Unterbringung Flüchtlinge
Fax: +49 431 901-63338
Telefon Festnetz: +49 431 901-3669
Telefon Festnetz: +49 431 901-4664
E-Mail: Unterbringung-Asyl@kiel.de
Asylbewerberleistungen für den Lebensunterhalt
Telefon Festnetz: +49 431 901-3372
Telefon Festnetz: +49 431 901-3371
Telefon Festnetz: +49 431 901-3858
Telefon Festnetz: +49 431 901-3860
Fax: +49 431 901-63391
E-Mail: Asylleistungen@kiel.de
Internet
Jobcenter Kiel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Anfragen Montag-Freitag von 08:00-18:00 Uhr unter 0431 - 709 1525 Persönliche Vorsprache sind in jedem Jobcenter-Standort innerhalb der Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr möglich. Aktuelle Hinweise erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters unter: www.jobcenter-kiel.de/kontakt/ Nutzen Sie auch unsere Service-Angebote, um Ihr Anliegen ohne Vorsprache zu klären: sicher, bequem und zuverlässig.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kiel: Essenszuschuss, Sportverein
Auf der Homepage der Landeshauptstadt Kiel stehen neben weiteren Informationen auch Formulare zum Herunterladen für Sie bereit.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015
Stichwörter
Teilhabe, Lernförderung, Ausflüge, Schülermonatskarte, ALG 2, Wohngeld, Jobcenter, hartz 4, Mahlzeit, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Fahrkosten, Schulausflug, Wohngeldempfänger, arbeitslos, Musikschule, Bildung, Mittagsverpflegung, Sozialhilfe, Bildungspaket, Arbeitslosengeld II, Sportverein, Bildungsförderung, Kinderzuschlag, Hort, Nachhilfe, Vereinsbeitrag, Familienkasse, Mittagessen, ALG II, Bildungsleistung, Schulausstattung, Kindergeld, Musikunterricht, Schulbedarf, Klassenfahrt, Sozialgeld, Teilhabepaket, Fahrtkosten
Metainformation
- Ursprungsportal: Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Ursprungsportal: Leistungsbeschreibung und HS-Synonyme in Kiel
- Ursprungsportal: Essenszuschuss, Sportverein in Kiel