Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienst
Anzeige eines Brauchtumsfeuers
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Amt Bargteheide-Land - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Kontakt
Telefon Festnetz: 04532 4045-0
E-Mail: info@bargteheide-land.de
Kontaktperson
Frau Liv Tiedemann
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer