Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienst
Brauchtumsfeuer
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Fachdienst 12 - Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 bis 12:00 Uhr Di 07:30 bis 12:00 Uhr u. 15:00 bis 18:30 Uhr Do 08:00 bis 12:00 Uhr u. 15:00 bis 18:30 Uhr Fr 08:00 bis 12:00 Uhr Sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 040 67072-120
Fax: 040 67072-101
Kontaktperson
Herr Frank Wolfsperger (Fachdienstleiter FD 12 - Öffentliche Sicherheit und Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: 040 67072-120
Fax: 040 67072-101
Internet
Ordnungswesen und Verkehrsangelegenheiten
Kontaktperson
Frau Maria-Louisa Micke (Sachbearbeiterin Ordnungsamt)
Telefon Festnetz: 040 67072-121
Fax: 040 67072-101
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer