Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienst
Anzeige eines Brauchtumsfeuers
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Amt Breitenburg
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 25
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Amtskasse Breitenburg
Empfänger: Amtskasse Breitenburg
IBAN: DE32 2019 0109 0079 1617 50
BIC: GENODEF1HH4
Bankinstitut: Volksbank Raiffeisenbank eG
Amtskasse Breitenburg
Empfänger: Amtskasse Breitenburg
IBAN: DE56 2225 0020 0000 1282 79
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer