Osterfeuer GenehmigungOnline erledigen

    Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Online-Dienst

    Anzeige eines Brauchtumsfeuers

    ID: L100012_279353810

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Amt Mittelangeln - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    24986 Mittelangeln

    Öffnungszeiten

    Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Abmeldung von Gewerbe, Anmeldung Feuerwerk, Antrag auf Sondernutzung, Bestattungen ohne Angehörige, Bewachungsgewerbe, Europawahl, Feuerwehr, Feuerwehrzufahrten Kontrolle, Feuerwerk, Feuerwerke, Gefahrhunde, Gefahrhunderecht, gefährliche Hunde, Geldspielgeräte, Gemeindewahl, Genehmigung Feuerwerk, Genehmigung Feuerwerke, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeauskunft, Gewerbeerlaubnisse, Gewerbeflächen, Gewerbegebiete, Gewerbeordnung, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, Kommunalwahl, neues Gewerbe anmelden, Obdachlose, Obdachlosigkeit, Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, Plakate, Plakatierung, Räumungsklage, Schulpflicht, Schulverweigerung, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Spielautomat, Spielgeräte, Spielhalle, Spielhallen, Spielhallenerlaubnis, Spielothek, Spielverordnung, Tierquälerei, Tierschutzgesetz, Tierseuche, Tierseuchen, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Ummeldung von Gewerbe, Veranstaltung, Veranstaltungen, Wahl, Wahl von Schöffen, Wahlamt, Wahlausschuss, Wahlbüro, Wahlen, Wahlergebnis, Wahlergebnisse, Wahlfrauen, Wahlhelfer, Wahlhelferinnen, Wahlmänner, Wahlplakate, Wahlscheine, Wahlstatistik, Zwangsräumung

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Oeversee - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tornschauer Straße 3-5

    24963 Tarp

    Öffnungszeiten

    Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwochs geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4638 88-0

    Fax: +49 4638 88-11

    E-Mail: ordnungsamt@amt-oeversee.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de