Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienst
Anzeige eines Brauchtumsfeuers
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Ordnung
Beschreibung
ordnungsrechtliche Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Holstenplatz 3-5
22869 Schenefeld
Kontakt
Fax: +49 40 83037-177
Telefon Festnetz: +49 40 83037-0
Kontaktperson
Herr Claus-Peter Tolzien
Postanschrift
Holstenplatz 3-5
22869 Schenefeld
Telefon Festnetz: 040 83037-134
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer