Osterfeuer Genehmigung

    Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

    Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

    Hinweise für Scharbeutz: Brauchtumsfeuer: Anmeldung

    Formularassistent "Brauchtumsfeuer" Landesnetz

    Unter den Begriff "Offenes Feuer" fällt auch:
    Lagerfeuer, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Verbrennen von Gartenabfällen

    Mit der Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen - Pflanzenabfallverordnung - (PflAbfVO) vom 11. Mai 2021 ist das Verbrennen von Pflanzenabfällen auch in Schleswig-Holstein stark reglementiert worden. Danach ist das Abbrennen von Gartenabfällen im Innenbereich nicht mehr erlaubt. Im Außenbereich ist dies nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die fachliche Bewertung, ob trotz des Verbotes in den vom Verordnungsgeber genannten Ausnahmefällen das Verbrennen der Pflanzenabfälle nach der Pflanzenabfallverordnung möglich ist, liegt in der Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde (Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Natur und Umwelt, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, Tel.: 04521-788854).

    Davon unberührt sind z.B. die Brauchtumsfeuer, für die die gemeindlichen Ordnungsämter eine Erlaubnis erteilen und auch die Feuerwehr informieren.
    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.

    Formularassistent "Brauchtumsfeuer" Landesnetz

    Unter den Begriff "Offenes Feuer" fällt auch:
    Lagerfeuer, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Verbrennen von Gartenabfällen

    Mit der Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen - Pflanzenabfallverordnung - (PflAbfVO) vom 11. Mai 2021 ist das Verbrennen von Pflanzenabfällen auch in Schleswig-Holstein stark reglementiert worden. Danach ist das Abbrennen von Gartenabfällen im Innenbereich nicht mehr erlaubt. Im Außenbereich ist dies nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die fachliche Bewertung, ob trotz des Verbotes in den vom Verordnungsgeber genannten Ausnahmefällen das Verbrennen der Pflanzenabfälle nach der Pflanzenabfallverordnung möglich ist, liegt in der Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde (Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Natur und Umwelt, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, Tel.: 04521-788854).

    Davon unberührt sind z.B. die Brauchtumsfeuer, für die die gemeindlichen Ordnungsämter eine Erlaubnis erteilen und auch die Feuerwehr informieren.
    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.

    Online-Dienst

    Anzeige eines Brauchtumsfeuers

    ID: L100012_284766102

    Beschreibung

    In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

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    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2023 (von: Webservice, Gemeinde Scharbeutz)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Mecker, Mirco)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)

    Ansprechpartner

    Gemeinde Scharbeutz - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bürgerhaus 2

    23683 Scharbeutz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-scharbeutz.de

    Telefon Festnetz: 04503 7709-0

    Fax: 04503 7709-87

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2021 (von: Webservice, Gemeinde Scharbeutz)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Scharbeutz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Service-Zeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-0

    E-Mail: poststelle@kreis-oh.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2022 (von: Webservice, LK Ostholstein)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, LK Ostholstein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2011 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Maifeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)