Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Hinweise für Scharbeutz: Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Formularassistent "Brauchtumsfeuer" Landesnetz
Unter den Begriff "Offenes Feuer" fällt auch:
Lagerfeuer, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Verbrennen von Gartenabfällen
Mit der Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen - Pflanzenabfallverordnung - (PflAbfVO) vom 11. Mai 2021 ist das Verbrennen von Pflanzenabfällen auch in Schleswig-Holstein stark reglementiert worden. Danach ist das Abbrennen von Gartenabfällen im Innenbereich nicht mehr erlaubt. Im Außenbereich ist dies nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die fachliche Bewertung, ob trotz des Verbotes in den vom Verordnungsgeber genannten Ausnahmefällen das Verbrennen der Pflanzenabfälle nach der Pflanzenabfallverordnung möglich ist, liegt in der Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde (Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Natur und Umwelt, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, Tel.: 04521-788854).
Davon unberührt sind z.B. die Brauchtumsfeuer, für die die gemeindlichen Ordnungsämter eine Erlaubnis erteilen und auch die Feuerwehr informieren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.
Formularassistent "Brauchtumsfeuer" Landesnetz
Unter den Begriff "Offenes Feuer" fällt auch:
Lagerfeuer, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer, Verbrennen von Gartenabfällen
Mit der Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen - Pflanzenabfallverordnung - (PflAbfVO) vom 11. Mai 2021 ist das Verbrennen von Pflanzenabfällen auch in Schleswig-Holstein stark reglementiert worden. Danach ist das Abbrennen von Gartenabfällen im Innenbereich nicht mehr erlaubt. Im Außenbereich ist dies nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die fachliche Bewertung, ob trotz des Verbotes in den vom Verordnungsgeber genannten Ausnahmefällen das Verbrennen der Pflanzenabfälle nach der Pflanzenabfallverordnung möglich ist, liegt in der Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde (Kreis Ostholstein, Der Landrat, Fachdienst Natur und Umwelt, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, Tel.: 04521-788854).
Davon unberührt sind z.B. die Brauchtumsfeuer, für die die gemeindlichen Ordnungsämter eine Erlaubnis erteilen und auch die Feuerwehr informieren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter.
Online-Dienst
Anzeige eines Brauchtumsfeuers
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Gemeinde Scharbeutz - Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr 
Kontakt
Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Zeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0
E-Mail: poststelle@kreis-oh.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer