Brauchtumsfeuer anmelden
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das „Biikebrennen“ genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienst
Anzeige eines Brauchtumsfeuers
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Gemeinde Stockelsdorf - Fachbereich Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0451 4901-210
E-Mail: ordnungsamt@stockelsdorf.de
Gemeinde Stockelsdorf - Abteilung Allgemeines Ordnungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Service-Zeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0
E-Mail: poststelle@kreis-oh.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer