Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienst
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Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Jagd- und Waffenbehörde Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 788-0
E-Mail: poststelle@kreis-oh.de
Stadt Heiligenhafen - FD 21 - Allgemeine Ordnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 -12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabrina Rattunde
Frau Petra Schlichting
Herr Arne Rieck
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer