Brauchtumsfeuer: Anmeldung
Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das "Biikebrennen" genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.
Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.
Online-Dienst
Anzeige eines Brauchtumsfeuers (Biikebrennen, Osterfeuer, etc.)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)
Ansprechpartner
Amt Südtondern - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04661 601313
Telefon Festnetz: 04661 601314
Kontaktperson
Tade Hansen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04661 601-313
Fax: 04661 60167-313
E-Mail: tade.hansen@amt-suedtondern.de
Lars Petersen
Hausanschrift
Fax: 04661 60167-314
Telefon Festnetz: 04661 601-314(Anna Brenneke)
E-Mail: lars.petersen@amt-suedtondern.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Maifeuer