ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung im Tierheim

    Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)

    Sollten Sie ein entlaufenes Tier gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

    Beschreibung

    Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.

    Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

    In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

    Wichtig: Finden Sie ein verletztes Tier, sprechen Sie die weitere Vorgehensweise unbedingt direkt mit den zuständigen Stellen ab. Wenn ein freilaufendes Tier die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährdet, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Online-Dienst

    Fundtiere und Tierheime

    ID: L100012_282127252

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2023 (von: Scotti, Norman)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
    • an ein Tierheim.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sylt - Fachdienst 3.1 Bürgerservice / Veranstaltungen - Bürgerservice/Fundbüro/Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnweg 20-22

    25980 Sylt

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"

    Bus: Linie: 4

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Zugang zum Bürgerservice ist rollstuhlgerecht.

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag                        08:00 - 12:30 Uhr Montag + Donnerstag                14:00 - 17:00 Uhr Hinweise: Da die Inselverwaltung derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich für Sie da ist, wird gebeten, online einen Termin zu vereinbaren oder unter der Rufnummer 04651 851 555 telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4651 851-555

    Fax: +49 4651 851-9555

    E-Mail: buergerservice@gemeinde-sylt.de

    Stichwörter

    abmelden, anmelden, Auskunft aus dem Melderegister, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Fundbüro, Fundsachen, Fundsachen, Fundbüro, Fundstelle, Kommunalwahl, Meldebescheinigung, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, neuer Personalausweis, Personalausweis neu, ummelden, Wahlamt, Wahlergebnis, Wahlfrauen, Wahlhelferinnen, Wahlscheine

    Version

    Technisch erstellt am 07.05.2010 (von: Sarah Johannsen)

    Technisch geändert am 02.05.2024 (von: Scotti, Norman)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

    • Angaben zum Tier
      • Um welche Tierart handelt es sich?
      • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
    • Angaben zum Fund
      • Datum und Uhrzeit
      • Fundort
      • Angebunden, freilaufend oder Unfall
    • Angaben zur eigenen Person
      • Vor‐ und Nachname
      • Vollständige Anschrift
      • Telefonnummer

    Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 08.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.12.2010 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)