Kulturförderung
Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.
Beschreibung
Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
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Kulturförderung
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Zuständigkeit
- An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
- an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.
Ansprechpartner
Amt Breitenburg
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 25
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Amtskasse Breitenburg
Empfänger: Amtskasse Breitenburg
IBAN: DE32 2019 0109 0079 1617 50
BIC: GENODEF1HH4
Bankinstitut: Volksbank Raiffeisenbank eG
Amtskasse Breitenburg
Empfänger: Amtskasse Breitenburg
IBAN: DE56 2225 0020 0000 1282 79
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 7145
24171 Kiel
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Filmförderung