Kulturförderung

    Kulturförderung: Antrag

    Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

    Hinweise für Schleswig: Kulturförderung Stadt Schleswig

    Der Fachbereich Bürgerservice, Fachdienst Kultur und Tourismus, vergibt nach den "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" auf Antrag Fördergelder. Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an den genannten Fachdienst. Die "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" sowie den Antrag finden Sie auf der Internetseite www.schleswig.de unter dem Ortsrecht - 4. Schul- und Kulturverwaltung
    oder über diesen Link https://www.schleswig.de/start.php?op=artikeldetails&ID=4098

    Online-Dienst

    Kulturförderung online beantragen

    ID: L100012_288112289

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
    • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

    Hinweise für Schleswig: Kulturförderung Stadt Schleswig

    Fachdienst Kultur und Tourismus der Stadt Schleswig

    Friedrichstraße 9 - 11

    24837 Schleswig

    Tel.: 04621/936811

    Ansprechpartner

    Stadt Schleswig - Sachgebiet Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 9-11

    24837 Schleswig

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schleswig - Sachgebiet Kulturbetriebe

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 9-11

    24837 Schleswig

    Kein Aufzug vorhanden

    Das Stadtmuseum ist teilweise barrierefrei. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf vorab telefonisch. 

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Justiz und Gesundheit

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7145

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 35

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-3870

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Filmförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English