Kulturförderung
Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.
Beschreibung
Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
Hinweise für Schleswig: Kulturförderung Stadt Schleswig
Der Fachbereich Bürgerservice, Fachdienst Kultur und Tourismus, vergibt nach den "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" auf Antrag Fördergelder. Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an den genannten Fachdienst. Die "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" sowie den Antrag finden Sie auf der Internetseite www.schleswig.de unter dem Ortsrecht - 4. Schul- und Kulturverwaltung
oder über diesen Link https://www.schleswig.de/start.php?op=artikeldetails&ID=4098
Der Fachbereich Bürgerservice, Fachdienst Kultur und Tourismus, vergibt nach den "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" auf Antrag Fördergelder. Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an den genannten Fachdienst. Die "Richtlinien zur Förderung der Kultur in der Stadt Schleswig" sowie den Antrag finden Sie auf der Internetseite www.schleswig.de unter dem Ortsrecht - 4. Schul- und Kulturverwaltung
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Kulturförderung
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Zuständigkeit
- An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
- an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.
Hinweise für Schleswig: Kulturförderung Stadt Schleswig
Fachdienst Kultur und Tourismus der Stadt Schleswig
Friedrichstraße 9 - 11
24837 Schleswig
Tel.: 04621/936811
Fachdienst Kultur und Tourismus der Stadt Schleswig
Friedrichstraße 9 - 11
24837 Schleswig
Tel.: 04621/936811
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Kulturbetriebe
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Das Stadtmuseum ist teilweise barrierefrei. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf vorab telefonisch.
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 7145
24171 Kiel
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Filmförderung