Kulturförderung

    Kulturförderung: Antrag

    Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

    Online-Dienst

    Kulturförderung online beantragen

    ID: L100012_288112289

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
    • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Justiz und Gesundheit

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7145

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 35

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-3870

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Mittelholstein - Fachbereich I Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 11

    25557 Hanerau-Hademarschen

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    24634 Padenstedt

    Bürgerbüro nur Di. von 15-18 Uhr geöffnet

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Raiffeisenturm 2

    24613 Aukrug

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 21

    24594 Hohenwestedt

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4871 36-0

    Fax: +49 4871 36-36

    E-Mail: info@amt-mittelholstein.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeidnekasse Hohenwestedt

    Empfänger: Gemeidnekasse Hohenwestedt

    IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00

    BIC: NOLADE21HWS

    Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Filmförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de