Kulturförderung
Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.
Beschreibung
Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
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Kulturförderung
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Zuständigkeit
- An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
- an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.
Ansprechpartner
Gemeinde Wasbek
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 61614
E-Mail: buergermeister@wasbek.de
Weitere Informationen
Die Gemeinde Wasbek ist mit der Stadt Neumünster eine Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Die Stadt Neumünster nimmt alle relevanten Leistungen für die Gemeinde wahr.
Detaillierte Informationen zu dem Leistungsspektrum der Stadt Neumünster inklusive Ansprechpartnern, Adressen etc. finden Sie auf der Homepage der Stadt Neumünster im Bereich Bürgerservice – Dienstleistungen A bis Z".
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 7145
24171 Kiel
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Formulare
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Filmförderung