Kulturförderung

    Kulturförderung

    Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

    Online-Dienst

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    ID: L100012_288112289

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
    • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwentinental - Amt I Zentrale Dienste, Digitalisierung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Storm-Platz 1

    24223 Schwentinental

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplätze
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Raisdorf
      Linie:
      • Regionalbahn: Linie Kiel-Lübeck (RE 83 + RB 84)
    • Haltestelle: Haltestelle "Stadtverwaltung"
      Linie:
      • Bus: Linien 300, 303
    • Haltestelle: Haltestelle "Timmsbrook"
      Linie:
      • Bus: Linien 302, 303, 310, 315
    • Haltestelle: Haltestelle "Raisdorf, Bahnhof"
      Linie:
      • Bus: Linien 300, 302, 303, 310 315

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    24221 Schwentinental

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 07:00 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4307 811-201

    Telefon Festnetz: +49 4307 811-0

    E-Mail: info@schwentinental.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Schwentinental

    Empfänger: Stadt Schwentinental

    IBAN: DE76 2105 0170 1000 2737 53

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Justiz und Gesundheit

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7145

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 35

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-3870

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Filmförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English