Kulturförderung

    Kulturförderung: Antrag

    Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

    Online-Dienst

    Kulturförderung online beantragen

    ID: L100012_288112289

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
    • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Kultur, Sport und Jugend

    Adresse

    Postanschrift

    Bismarckstr. 8

    25421 Pinneberg

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Justiz und Gesundheit

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7145

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 35

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-3870

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag

    Formloser Antrag

    Formulare

    Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag

    Formlose Antragsstellung ortsansässiger Kulturtreibender.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag

    RVS Beschluss

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag

    Ja.

    Fristen

    Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag

    15.04.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag

    Ca. 4 Wochen bei Einzelförderung, November Beschluss Ausschuss KSJ für Förderung im folgenden Jahr.

    Kosten

    Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Filmförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English