Kulturförderung
Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.
Beschreibung
Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.
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Kulturförderung
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Zuständigkeit
- An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
- an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.
Ansprechpartner
Fachdienst Kultur, Sport und Jugend
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier .
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-4300
Telefon Festnetz: 04101 211-4301
Telefon Festnetz: 04101 211-4302
Telefon Festnetz: 04101 211-4303
Telefon Festnetz: 04101 211-4306
Telefon Festnetz: 04101 211-4310
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 7145
24171 Kiel
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.
Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag
Formloser Antrag
Formloser Antrag
Formulare
Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
Voraussetzungen
Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag
Formlose Antragsstellung ortsansässiger Kulturtreibender.
Formlose Antragsstellung ortsansässiger Kulturtreibender.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag
RVS Beschluss
RVS Beschluss
Rechtsbehelf
Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag
Ja.
Ja.
Fristen
Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag
15.04.
15.04.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag
Ca. 4 Wochen bei Einzelförderung, November Beschluss Ausschuss KSJ für Förderung im folgenden Jahr.
Ca. 4 Wochen bei Einzelförderung, November Beschluss Ausschuss KSJ für Förderung im folgenden Jahr.
Kosten
Hinweise für Pinneberg: Kulturförderung: Antrag
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Filmförderung