Kulturförderung

    Kulturförderung

    Förderung von Vorhaben, die in den Bereichen Film, Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind.

    Beschreibung

    Im Rahmen der Kulturförderung werden Vorhaben gefördert, die in den Bereichen Heimatpflege, Internationale Kooperationen, Kunst, Literatur, Museen, Musik oder Theater angesiedelt sind. Damit soll das Ziel erreicht werden, möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Die Vielfalt und Qualität der kulturellen Angebote sowie Traditionen sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

    Das Land Schleswig-Holstein unterstützt schwerpunktmäßig Projekte, die eine Bündelung und Vernetzung von Ressourcen erkennen lassen. Auch Gemeinden können die Trägerschaft verschiedener kultureller Institutionen übernehmen oder mit finanziellen Fördermaßnahmen kulturelle Vorhaben unterstützen.

    Hinweise für Neumünster: Kulturförderung

    Förderung freier Kulturprojekte in Neumünster: Akteure der freien Kulturszene haben die Möglichkeit, sich bei der Stadt Neumünster um eine Projektförderung zu bewerben. Informationen zu den Förderzielen, Antragstellung und Entscheidung sowie Anträge als auch Antworten auf die Fragen "Wer oder was ist von der Förderung ausgeschlossen?" und "Wer wird bevorzugt gefördert?" finden Sie unter "Kultur & Freizeit > Kulturförderung".

    Förderung freier Kulturprojekte in Neumünster: Akteure der freien Kulturszene haben die Möglichkeit, sich bei der Stadt Neumünster um eine Projektförderung zu bewerben. Informationen zu den Förderzielen, Antragstellung und Entscheidung sowie Anträge als auch Antworten auf die Fragen "Wer oder was ist von der Förderung ausgeschlossen?" und "Wer wird bevorzugt gefördert?" finden Sie unter "Kultur & Freizeit > Kulturförderung".

    Online-Dienst

    Kulturförderung

    ID: L100012_288112289

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    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2023 (von: Matschall, Celina)

    Technisch geändert am 11.07.2023 (von: Matschall, Celina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    • An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK), wenn es um die Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein geht,
    • an die jeweils zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um kommunale Kulturförderung geht.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Kulturbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleinflecken 26

    24534 Neumünster

    Parkplatz: Kleinflecken
    Gebühren: ja

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr Dienstag auch von 14:00 bis 17:00 Donnerstag auch von 14:00 bis 18:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-3118(Geschäftszimmer)

    Fax: +49 4321 942-3422

    E-Mail: kulturbuero@neumuenster.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildende Kunst, Festival Kunstflecken, Kabarett, Kinobühne, Konzerte, Kultur, Kunstflecken, Stadtarchiv, Theater, Theaterabonnements

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2018 (von: Stehmeier, Sandra)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Bonk, Sophie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ministerium für Justiz und Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Lorentzendamm 35

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 7145

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-3870

    E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 26.01.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die Details zu Förderanträgen und notwendigen Angaben sind abhängig von den einzelnen Fördermaßnahmen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Anträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anzugeben ist in der Regel ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Kulturförderung finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 27.09.2012 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Filmförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)