Spielplätze: Verunreinigung und Vandalismus melden
Sofern ein Spielplatz verunreinigt wurde oder missbräuchlich genutzt wird, melden Sie dies bitte dem zuständigen Ordnungsamt.
Beschreibung
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z. B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
Online-Dienst
Mängelmelder
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Zuständigkeit
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Lensahn - Fachbereich 4 Amt für Technik
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Rüder
Postanschrift
Eutiner Straße 2
23738 Lensahn
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04363 508-34
Fax: 04363 508-134
E-Mail: sabine.rueder@amt-lensahn.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Lensahn
Empfänger: Gemeindekasse Lensahn
IBAN: DE40 2139 0008 0000 4500 30
BIC: GENODEF1NSH
Bankinstitut: VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG
Gemeindekasse Lensahn
Empfänger: Gemeindekasse Lensahn
IBAN: DE98 2135 2240 0076 3200 27
BIC: NOLADE21HOL
Bankinstitut: Sparkasse Holstein
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kinderspielplätze, Kinderspielplatz