Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

    Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

    Auf Antrag kann ein Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter fortgeführt werden.

    Beschreibung

    Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung

    • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
    • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
    • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers

    in der Regel nur durch einen nach § 45 der Gewerbeordnung befähigten Stellvertreter betrieben werden.

    Auf Antrag kann die zuständige Behörde gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne einen Stellvertreter betrieben wird.

    Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Großer Plöner See

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Rieper-Straße 8

    24306 Plön

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplätze (1 Std. Parkzeit mit Parkuhr), weitere Parkplätze auf dem Seitenstreifen der Heinrich-Rieper-Straße.
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus hält Hamburger Str. Von dort ca. 400 m Fußweg zur Amtsverwaltung über die Seestraße.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. von 08:00 - 12:00 Uhr Di. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. von 08:00 - 12:00, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. von 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Falls Sie in dringenden Angelegenheiten zu den angegebenen Terminen keine Zeit haben, rufen Sie uns bitte an. Gern geben wir Ihnen einen Termin außerhalb unserer normalen Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: +49 4522 7471-33

    Telefon Festnetz: +49 4522 7471-0

    E-Mail: info@amt-gps.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English