Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung

    Wurde die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde auf Antrag gestatten, den Betrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Arensharde - Fachbereich Bürgerservice & Öffentliche Sicherheit - Sachgebiet Allg. Ordnungswesen, Brandschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 41

    24887 Silberstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Diverse
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04626 96-14

    Telefon Festnetz: 04626 96-10

    Fax: 04626 96-96

    E-Mail: ordnungsamt@amt-arensharde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
    • gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
    • gegebenenfalls Handwerkskarte,
    • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English