Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung

    Wurde die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde auf Antrag gestatten, den Betrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.

    Ansprechpartner

    VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    25355 Barmstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag 08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04123 681-01

    Fax: 04123 681-260

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-barmstedt.de

    Kontaktperson

    • Herr J. Fröhlich

      Telefon Festnetz: 04123 681-161

    • Herr L. Feyerabend

      Telefon Festnetz: 04123 681-163

    • Frau A. Kos

      Telefon Festnetz: 04123 681-168

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stichwörter

    Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
    • gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
    • gegebenenfalls Handwerkskarte,
    • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English