Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
Wurde die Erlaubnis zum Gewerbebetrieb (erlaubnispflichtig) entzogen, kann die zuständige Behörde auf Antrag gestatten, den Betrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 594
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 6663
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Behrends (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112601
Frau Wüsthoff (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112602
Frau Y. Rose (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112600
Herr Kosso (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112405
Herr Wiechern (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2112406
Herr Heidorn (Marktmeister) (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04101 2111133
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Formulare
Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung (Antragsassistent)
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Hinweise für Pinneberg: Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handels-,Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug, ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handwerkskarte, ggf. Nachweis der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
§§ 35 Abs. 2, 45 Gewerbeordnung (GewO),
Kosten
Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Hinweise für Pinneberg: Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
Es fallen derzeit Gebühren von 150,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Von der Gewerbeuntersagung zu unterscheiden ist die Betriebsuntersagung nach § 16 Abs. 3 der Handwerksordnung (HwO).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein