Reisegewerbe Bewilligung

    Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

    Reisegewerbetreibende können bei der zuständigen Stelle Ausnahmen von den im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten beantragen.

    Beschreibung

    Im Reisegewerbe sind verschiedene, in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegte Tätigkeiten verboten. Diese Verbote dienen dem Verbraucherschutz und der Vermeidung strafbarer Handlungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel:

    • der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren, elektromedizinischen Geräten, Wertpapieren,
    • das Anbieten (Feilbieten) und der Ankauf von Edelsteinen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen (zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen) oder
    • die Vermittlung von Darlehen.

    Wenn keine Gefährdung der Allgemeinheit, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist, können Ausnahmen von den Beschränkungen zugelassen werden.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ansprechpartner

    VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    25355 Barmstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag 08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04123 681-260

    Telefon Festnetz: 04123 681-01

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-barmstedt.de

    Kontaktperson

    • Herr J. Fröhlich

      Telefon Festnetz: 04123 681-161

    • Herr L. Feyerabend

      Telefon Festnetz: 04123 681-163

    • Frau A. Kos

      Telefon Festnetz: 04123 681-168

    • Frau M. Möller

      Telefon Festnetz: 04123 681-166

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stichwörter

    Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • gegebenenfalls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
    • gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
    • gegebenenfalls Handwerkskarte,
    • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English