Reisegewerbe Bewilligung

    Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

    Reisegewerbetreibende können bei der zuständigen Stelle Ausnahmen von den im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten beantragen.

    Beschreibung

    Im Reisegewerbe sind verschiedene, in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegte Tätigkeiten verboten. Diese Verbote dienen dem Verbraucherschutz und der Vermeidung strafbarer Handlungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel:

    • der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren, elektromedizinischen Geräten, Wertpapieren,
    • das Anbieten (Feilbieten) und der Ankauf von Edelsteinen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen (zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen) oder
    • die Vermittlung von Darlehen.

    Wenn keine Gefährdung der Allgemeinheit, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist, können Ausnahmen von den Beschränkungen zugelassen werden.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 8

    25421 Pinneberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 594
      • Bus: Linie 6663
    • Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • gegebenenfalls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
    • gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
    • gegebenenfalls Handwerkskarte,
    • gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.

    Hinweise für Pinneberg: Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

    Personalausweis oder Reisepass, ggf. Handelsregister-, Vereinsregister - oder Genossenschaftsregister - Auszug, ggf. Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ggf. Handwerkskarte, ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

    § 56 Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO)

    Fristen

    Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Pinneberg: Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

    2 - 4 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise für Pinneberg: Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme

    Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de