Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme

    Das Anbieten von Waren (Feilbieten) und gastgewerblichen Tätigkeiten im Reisegewerbe sind von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie grundsätzlich die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes sowie des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbstständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

    Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Behörde ausdrücklich zugelassen sein.  

    Hinweise für Segeberg: Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    21509 Glinde

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Glinde, Markt
      Linien:
      • Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
      • Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
      • S-Bahn: Reinbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 71002-238(Sachgebietsleitung)

    Fax: +49 40 71002-580

    E-Mail: buergeramt@glinde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag Reisegewerbekarte

    Weitere Informationen

    Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/ 

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    21509 Glinde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Glinde, Markt
      Linien:
      • Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
      • S-Bahn: Reinbek
      • Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/ 

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 431 530550-99

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldemar-von-Mohl-Straße 2

    23795 Bad Segeberg

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Passbild,
    • Handelsregisterauszug und
    • Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55e Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.9 b - VwGebV.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unter einem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, zum Beispiel Inhaber eines Marktstandes, Schausteller oder "fliegende Händler". Ein Reisegewerbe betreiben Sie dann, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Terminabsprache außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Dienstleistungen anbieten. Für den Betrieb eines Reisegewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation