Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Vorgesehen zum Löschen - Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

    Das Anbieten von Waren (Feilbieten) und gastgewerblichen Tätigkeiten im Reisegewerbe sind von der Sonn- und Feiertagsruhe ausgenommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie grundsätzlich die Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes sowie des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbstständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

    Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Behörde ausdrücklich zugelassen sein.  

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt; Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße (Lichthof) 49 - 57

    23552 Lübeck

    Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr Hinweis : Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de ) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Stichwörter

    anmelden, Ansiedeln, Ansprechpartner, arbeiten am Feiertag, arbeiten am Sonntag, Arbeiten an Feiertagen, Aufstiegsgenehmigung, Aufstiegsgenehmigung für Luftballons, Automaten, Bar, Bekämpfung Schwarzarbeit, Beschwerden über Gaststätten, Besitzkarte für Schusswaffen, Bewachung, Bewachungsgewerbetreibende, Bewachungsunternehmen, Demo, Demonstrationen, Deutsche Flugsicherung, DFS, Discothek, Drachenboot, Feiertagsgesetz, Feuerstätten, Feuerwerk, Firma, Gastronomie, Gaststätten, Gaststättenlärm, Gefahrhunde, Geldspielgeräte, Gestattung, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeordnung, Heilpraktiker, Heim, Hundebiss, Hundegesetz, Immissionsschutz, Ingenieurgesetz, Jagd, Jagdbehörde, Jagdschein, Jagdscheine, Jagdwesen, Jäger Jägerprüfung, Kinderluftballons, Kneipenlärm, Kontaktperson, Ladenöffnungszeiten, Lärm, Lärm am Sonntag, Lärm durch Außengastronomie, Lotterien, Luftaufsicht, Luftballon, Luftballons, Luftballonstarts, Nachlass Nachlasssicherung, Prostituirte, Ratten melden, Rattenbefall, Restaurant, Restaurantlärm, Schankgenehmigung, Schornsteinfeger, Schreckschusswaffen, Schwarzarbeit, Schwarzarbeiter, Segelregatta, Sicherheit, Sicherheitsdienst, Sonn- und Feiertage, Spielgeräte, Spielhalle, Spielhallen, Spielhallenerlaubnis, Spielverordnung, Sprengstoffe, Stadtjäger, Tombola, Travemünder Woche, Unternehmen, Veranstaltungen Waffen, Versteigerung Anmeldung Feuerwerk, Waffenbesitzkarte, Waffengesetz, Waffenschein, Wildschwein, Wildschweine, Wildschweine im Garten, Wirtschaft, Wirtschaftsförderung

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2020

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Reisegewerbe: Sonn- und Feiertagsruhe - Ausnahme (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument mit Passbild,
    • Handelsregisterauszug und
    • Reisegewerbekarte.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 55e Abs. 2 Satz 3 Gewerbeordnung (GewO),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.7.9 b - VwGebV.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unter einem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, zum Beispiel Inhaber eines Marktstandes, Schausteller oder „fliegende Händler“. Ein Reisegewerbe betreiben Sie dann, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Terminabsprache außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren oder Dienstleistungen anbieten. Für den Betrieb eines Reisegewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis, die Reisegewerbekarte.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2010

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020