Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.
Beschreibung
Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wollen werden.
Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in der Regel bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.
Eine Zwischenprüfung wird regional von den zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben.
Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihr Ausbildungsunternehmen angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie werden von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtig.
Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht.
Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend.
Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.
Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
Anzahl: 0 Gebühren: k.A. - Parkplatz: öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
Anzahl: 0 Gebühren: k.A. - Parkplatz: gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Öffnungszeiten
Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Internet
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h freitags von 08:30 h bis 16:00 h
Kontakt
Internet
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 41 64
24040 Kiel
Öffnungszeiten
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 - 13.30 Uhr
Kontakt
Internet
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung: Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
Kontakt
Internet
Tierärztekammer Schleswig-Holstein
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Eike Burmeister
Frau Antje Lass
Frau Gesa Meyer
Internet
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Prüfung
- Ggf. Formular "Antrag auf Nachteilsausgleich
Formulare
- Formular: "Anmeldung zur Zwischenprüfung notwendig,
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
-
Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein
- Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- keine
Verfahrensablauf
In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle Sie über die anstehende Zwischenprüfung.
- Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
- Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
- Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
- Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.
Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.
Fristen
Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.
Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt.
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020
Stichwörter
Prüferin, Prüfungstermin, Prüfungsgebühren, Zwischenprüfung, Zwischenprüfungsbescheid, Prüfungsgebühr, Zwischenprüfungsanmeldung, Zwischenprüfungsgebühr, Prüfungsvoraussetzungen, Zwischenprüfungen, Prüfer, Zwischenprüfungsgebühren