Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes während der Berufsausbildung nach BBIG Abnahme

    Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

    Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.

    Beschreibung

    Gegenstand der Zwischenprüfung sind die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten, Kenntnisse und 

    Fähigkeiten sowie der Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Zwischenprüfung soll Ihnen und Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Eindruck von Ihrem jeweiligen Leistungsstand geben Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung sind für Sie ein wichtiger Indikator, wenn Sie vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wollen werden.

    Zwischenprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und ggf. einem weiteren praktischen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet in der Regel bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

    Eine Zwischenprüfung wird regional von den zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Auszubildenden etwa zur Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Der Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben.

    Wenn Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben, wurde dieses Ausbildungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihr Ausbildungsunternehmen angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Zwischenprüfung ablegen müssen. Sie werden von der zuständigen Stelle daher in einem Brief oder elektronisch über die Prüfung benachrichtig.

    Die Durchführung der Zwischenprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss, bestehend aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter, nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
     
    Das durch den Prüfungsausschuss festgelegte Prüfungsergebnis wird an die zuständige Stelle übermittelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in Form einer Teilnahmebescheinigung.


    Zwischenprüfungen finden nur in Berufen statt, in denen die Ausbildungsordnung keine Abschlussprüfung in zwei Teilen vorsieht.

    Die Teilnahme an Zwischenprüfungen ist für alle Auszubildenden verpflichtend.

    Eine Zwischenprüfung kann für Sie aber entfallen, wenn in Ihrem Ausbildungsverhältnis eine bereits abgeschlossene andere Ausbildung mit mindestens zwei Jahren angerechnet wurde.

    Auf Antrag können Sie auch als Umschulungsteilnehmer an einer Zwischenprüfung teilnehmen, dann müssen allerdings Sie bzw. der Maßnahmenträger die Kosten für die Prüfung tragen.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Str. 10/12

    23552 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 451 1506-180

    Telefon Festnetz: +49 451 1506-0

    E-Mail: info@hwk-luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kamp 15-17

    24768 Rendsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 9453-0

    Fax: +49 4331 9453-199

    E-Mail: lksh@lksh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Apothekerkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 75

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h freitags von 08:30 h bis 16:00 h

    Kontakt

    Fax: +49 431 57935-20

    Telefon Festnetz: +49 431 57935-10

    E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 46 21 9391-26

    Telefon Festnetz: +49 46 21 9391-0

    E-Mail: info@rak-sh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 2d

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 41 64

    24040 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 5 70 49-10

    Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

    E-Mail: info@stbk-sh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ärztekammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckallee 8-12

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung: Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

    Kontakt

    Fax: +49 4551 803-180

    Telefon Festnetz: +49 4551 803-0

    E-Mail: info@aeksh.org

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tierärztekammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 99a

    25746 Heide

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 481 88 33 5

    Telefon Festnetz: +49 481 55 42

    E-Mail: schleswig-holstein@tieraerztekammer.de

    Kontaktperson

    • Frau Eike Burmeister
    • Frau Antje Lass
    • Frau Gesa Meyer

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Westring 496

    24114 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 26 09 26-15

    Telefon Festnetz: +49 431 26 09 26-0

    E-Mail: central@zaek-sh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schleswig-Holsteinische Notarkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 46 21 939-10

    Fax: +49 46 21 939-126

    E-Mail: info@notk-sh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung bei der Prüfung
    • Ggf. Formular "Antrag auf Nachteilsausgleich

    Formulare

    • Formular: "Anmeldung zur Zwischenprüfung notwendig,
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
    • Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen in einem eingetragenen Ausbildungsverhältnis oder einem eingetragenen Umschulungsverhältnis sein
    • Ihre Ausbildungsordnung sieht eine Zwischenprüfung vor

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    - keine

    Verfahrensablauf

    In der Regel benachrichtigt Sie die für Sie zuständige Stelle Sie über die anstehende Zwischenprüfung.

    • Nach Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen.
    • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
    • Sie legen die schriftliche Prüfung ab.
    • Sie legen die praktische Prüfung ab, sofern diese vorgesehen ist.

    Ihr Zwischenprüfungsergebnis wird in Form einer Teilnahmebescheinigung an Sie versandt.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Zwischenprüfung liegt circa 3 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Das gesamte Verfahren der Zwischenprüfung inklusive Anmeldung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Versand der Teilnahmebescheinigung dauert ca. 5 Monate.

    Kosten

    Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle. Die Kosten muss der Ausbildungsbetrieb tragen.

    Umschüler tragen die Gebühren selbst und müssen mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger klären, ob ggf. eine Förderung in Betracht kommt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Durch die regelmäßige Modernisierung von Ausbildungsberufen werden in immer mehr Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr durchgeführt, sondern durch den Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 15.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Zwischenprüfungsbescheid, Prüfer, Zwischenprüfungen, Zwischenprüfungsgebühren, Prüfungsvoraussetzungen, Prüfungstermin, Zwischenprüfung, Prüfungsgebühren, Prüfungsgebühr, Prüferin, Zwischenprüfungsanmeldung, Zwischenprüfungsgebühr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de