Umschulungsprüfung nach BBiG Abnahme

    Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

    Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.

    Beschreibung

    Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.

    Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

    Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

    Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abgeschlossen haben, wurde dieses Umschulungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.

    Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.


    Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen.
     

    Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 2

    24103 Kiel

    Hauptgeschäftsstelle

    Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
    Anzahl: 0

    Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

    Fax: +49 431 5194-234

    E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2009 (von: Kernteam Zugang)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Wappelhorst, Brian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Handwerkskammer Lübeck

    Aktuelles

    Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen von rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir der Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Str. 10/12

    23552 Lübeck

    Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 1506-0

    Fax: +49 451 1506-180

    E-Mail: info@hwk-luebeck.de

    De-Mail: info@hwk-luebeck.de-mail.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2009 (von: Martin Becker)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Schneider, Juliane)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kamp 15-17

    24768 Rendsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 9453-0

    Fax: +49 4331 9453-199

    E-Mail: lksh@lksh.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Apothekerkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 75

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h freitags von 08:30 h bis 16:00 h

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 57935-10

    Fax: +49 431 57935-20

    E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 02.01.2023 (von: Knothe, Claudia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 46 21 9391-0

    Fax: +49 46 21 9391-26

    E-Mail: info@rak-sh.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 41 64

    24040 Kiel

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 2d

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

    Fax: +49 431 5 70 49-10

    E-Mail: info@stbk-sh.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Schleswig-Holsteinische Notarkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 46 21 939-10

    Fax: +49 46 21 939-126

    E-Mail: info@notk-sh.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
    • Formular “Anmeldung zur Umschulungsprüfung”
    • Ggf. Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”

    Formulare

    • Formular: “Anmeldung zur Umschulungsprüfung” notwendig; Ggf. Antrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
    • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
    • Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
    • Widerspruch gegen zuständige Stelle.
      Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen, Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zu Prüfung anmelden.

    • Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
    • Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher Prüfungsteil).
    • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
    • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
    • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben

    Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.

    Fristen

    Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs Monate.

    Kosten

    Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

    Weitere Informationen

    Allgemeine Informationen rund um das Thema Umschulung und Berufswechsel finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

    „Beruf wechseln“ auf der Seite der Agentur für Arbeit

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 12.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Abschlussprüfung, Prüfungstermin, Umschulungsende, Projektarbeit, Umschulungszeugnis, Prüfungsausschuss, Prüfungsanforderungen, Prüfungsgebühr, Prüfungsanmeldung, Prüfungsgebühren, Fachaufgabe, Prüfungsvoraussetzungen, betrieblicher Auftrag, Ausbildungszeugnis, Report, Umschulungsprüfung, Prüfort, Abschlussprüfungen, prüfen, Umschulungsprüfungen, Zeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)