• Garding (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Fortbildungsprüfung nach BBiG Abnahme

Weiterbildungsprüfung ablegen

Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.

Beschreibung

Mit einer Fortbildungsprüfung können Sie beispielsweise einen Abschluss als Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt bzw. den Bachelor / Master Professional erwerben.

Um an einer Fortbildungsprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über eine berufliche Erstqualifikation verfügen. Dies ist beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung. Abhängig vom angestrebten Abschluss müssen Sie ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und beispielsweise über Arbeitserfahrung verfügen. Die für Ihren angestrebten Abschluss zuständige Stelle berät Sie gerne zu den jeweiligen Voraussetzungen.

Sie sollten sich gut inhaltlich auf die jeweilige Fortbildungsprüfung vorbereiten. Hierfür gibt es beispielsweise Lehrgänge privater Anbieter und Materialien zum Selbststudium. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Je nach Beruf und Bundesland sind unterschiedliche Stellen für die Abnahme der Prüfung zuständig. Üblicherweise sind dies die Industrie- und Handelskammern, berufsständische Kammern oder andere für die Berufsausbildung zuständige Stellen. Die für Sie regional zuständige Stelle informiert Sie über Prüfungsmöglichkeiten in Ihrer Region. Wird die Fortbildungsprüfung bei Ihnen vor Ort nicht durchgeführt, erfahren Sie, wohin Sie sich alternativ wenden können.

Die Fortbildungsprüfung wird durch einen ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss abgenommen und bewertet.

Fortbildungsprüfungen bestehen aus mehreren Prüfungsleistungen, die Sie an verschiedenen Prüfungsterminen als schriftliche Kenntnisprüfung und als praktische oder mündliche Prüfungsleistung ablegen müssen.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Flensburg

Adresse

Hausanschrift

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1738

24907 Flensburg

Öffnungszeiten

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr Fr. 7.30 – 12.30 Uhr ; Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0049461 866-0

Fax: 0049461 866-110

E-Mail: info@hwk-flensburg.de

Version

Technisch erstellt am 21.07.2009

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr   ; Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Berufliche Weiterbildung: Prüfung abnehmen (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

Adresse

Hausanschrift

Heinrichstraße 28-34

24937 Flensburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr ; Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 461 806-806

Fax: +49 461 806-9806

E-Mail: service@flensburg.ihk.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 21.12.2009

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Am Kamp 15-17

24768 Rendsburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr ; Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4331 9453-0

Fax: +49 4331 9453-199

E-Mail: lksh@lksh.de

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Düsternbrooker Weg 75

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Mo. 08:00-16:00 Uhr Di. 08:00-16:00 Uhr Mi. 08:00-16:00 Uhr Do. 08:00-16:00 Uhr Fr. 08:00-14:00 Uhr ; Mo. 08:00-16:00 Uhr Di. 08:00-16:00 Uhr Mi. 08:00-16:00 Uhr Do. 08:00-16:00 Uhr Fr. 08:00-14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 57935-10

Fax: +49 431 57935-20

E-Mail: info@aksh-kiel.de

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Adresse

Hausanschrift

Gottorfstraße 13

24837 Schleswig

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr ; Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 46 21 9391-0

Fax: +49 46 21 9391-26

E-Mail: info@rak-sh.de

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Adresse

Postanschrift

Postfach 41 64

24040 Kiel

Hausanschrift

Hopfenstraße 2d

24114 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr ; Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

Fax: +49 431 5 70 49-10

E-Mail: info@stbk-sh.de

Version

Technisch erstellt am 22.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Adresse

Hausanschrift

Gottorfstraße 13

24837 Schleswig

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr ; Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 46 21 939-10

Fax: +49 46 21 939-126

E-Mail: info@notk-sh.de

Version

Technisch erstellt am 23.12.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Beglaubigte Kopie des Berufsabschlusses
  • Tabellarische Aufstellung des beruflichen Werdegangs
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
  • Gegebenenfalls Bestätigung der branchentypischen Tätigkeiten mit Zeitdauer durch den Arbeitgeber

Formulare

  • Formular: “Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen”
  • Ggf. Onlineantrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • Ggf. Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen: zur Prüfung erforderlich

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen in der Regel alle Anträge als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

Voraussetzungen

  • Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich jeweils nach dem gewünschten Fortbildungsabschluss und sind in der entsprechenden Verordnung aufgeführt
  • In der Regel ist eine fachlich passende Berufsausbildung nötig
  • Je nach angestrebtem Abschluss muss unter Umständen eine bestimmte Berufserfahrung nachgewiesen werden

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen

Verfahrensablauf

Bevor Sie sich entschließen, eine Fortbildungsprüfung abzulegen, sollten Sie sich von der zuständigen Stelle zu den Prüfungszulassungsvoraussetzungen beraten lassen und ggf. vorbereitende Bildungsangebote in Anspruch nehmen.

  • Um zugelassen zu werden, stellen Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung.
  • Nach erfolgreicher Zulassung zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer bzw. mündlicher). Schriftliche und mündliche bzw. praktische Prüfung finden üblicherweise an unterschiedlichen Tagen statt.
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung als berechtigter Teilnehmer ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfungsleistung erfahren Sie in der Regel vor dem Ablegen Ihrer letzten mündlichen bzw. praktischen Prüfungsleistung.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen der Fortbildungsprüfung teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel umgehend einen Bescheid darüber, ob Sie die Fortbildungsprüfung bestanden haben.

Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Anschließend wird Ihr Prüfungszeugnis erstellt und an Sie versandt.

Fristen

Der Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung liegt circa ein bis drei  Monate vor dem ersten Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Fortbildungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca.  sechs bis zwölf Monate und ist abhängig von der gewünschten Fortbildungsprüfung und den darin festgelegten Prüfungsleistungen.

Kosten

Fortbildungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 5-7 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zu den Fortbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite der Industrie- und Handelskammern:

Informationen zu Weiterbildungsprüfungen

Prüfungsangebote und weitere Informationen rund um das Thema Fort- und Weiterbildungsprüfungen finden Sie auf der Seite des Weiterbildungs-Informations-Systems der Industrie- und Handelskammern:
Weiterbildungs-Informations-System

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 12.11.2020

Version

Technisch erstellt am 21.10.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Meisterbrief, Weiterbildung, Fortbildung, Prüfung, Zulassungsvoraussetzung, Meister BAföG, Aufstiegsfortbildung, Prüfungszeugnis, Meisterprüfung, Fortbildungsprüfung, Prüfungsausschuss, Meister, Weiterbildungsprüfung, Bachelor Professional, Wirtschaftsfachwirt, DQR-Niveau, Prüfungsaufgaben, Fortbildungszeugnis, Geprüfter Berufsspezialist, Prüfungsgebühren, Höhere Berufsbildung, Prüfungsaufgabe, Zeugnis, Prüfungseinladung, Zulassungsvoraussetzungen, Bilanzbuchalter, Aufstiegsfortbildungsprüfung, Fachwirt, Geprüfte Berufsspezialistin, Master Professional, Höherqualifizierende Berufsbildung, Fachwirte, Industriemeister

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020