• Kappeln (Landkreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Abnahme

Berufsausbildung: Abschlussprüfung

Mit Ablauf der Ausbildungszeit und erfolgreicher Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis.

Beschreibung

Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit und der erfolgreichen Ablegung einer Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss/den Prüfungsausschüssen der für die Berufsausbildung zuständigen Kammer.

Zur Abschlussprüfung zugelassen wird, wer seine Ausbildungszeiten erfüllt hat und alle weiteren Anforderungen (zum Beispiel Zwischenprüfung) nachweisen kann.
Zugelassen wird weiterhin, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf an einer Berufsbildungseinrichtung (zum Beispiel Jugendaufbauwerk) ausgebildet worden ist.

Bei herausragenden Leistungen kann bereits vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen.

Die Auszubildende/der Auszubildende wird nach erfolgreicher Ablegung ihrer/seiner Abschlussprüfung ein schriftliches Zeugnis ausgehändigt. Damit endet das Ausbildungsverhältnis.

Zuständigkeit

An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt. 

Ansprechpartner

Handwerkskammer Flensburg

Adresse

Hausanschrift

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1738

24907 Flensburg

Öffnungszeiten

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0049461 866-0

Fax: 0049461 866-110

E-Mail: info@hwk-flensburg.de

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Technisch erstellt am 21.07.2009

Technisch geändert am 03.03.2025

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Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Berufsausbildung: Abschlussprüfung (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

Adresse

Hausanschrift

Heinrichstraße 28-34

24937 Flensburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 461 806-806

Fax: +49 461 806-9806

E-Mail: service@flensburg.ihk.de

Internet

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Technisch geändert am 02.09.2024

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Deutsch

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Am Kamp 15-17

24768 Rendsburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4331 9453-0

Fax: +49 4331 9453-199

E-Mail: lksh@lksh.de

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Technisch geändert am 09.06.2017

Apothekerkammer Schleswig-Holstein

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Hausanschrift

Düsternbrooker Weg 75

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

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Mo. 08:00-16:00 Uhr Di. 08:00-16:00 Uhr Mi. 08:00-16:00 Uhr Do. 08:00-16:00 Uhr Fr. 08:00-14:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 57935-10

Fax: +49 431 57935-20

E-Mail: info@aksh-kiel.de

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Adresse

Hausanschrift

Gottorfstraße 13

24837 Schleswig

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 46 21 9391-0

Fax: +49 46 21 9391-26

E-Mail: info@rak-sh.de

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Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Adresse

Postanschrift

Postfach 41 64

24040 Kiel

Hausanschrift

Hopfenstraße 2d

24114 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

Fax: +49 431 5 70 49-10

E-Mail: info@stbk-sh.de

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Sprache: de

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Schleswig-Holsteinische Notarkammer

Adresse

Hausanschrift

Gottorfstraße 13

24837 Schleswig

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 46 21 939-10

Fax: +49 46 21 939-126

E-Mail: info@notk-sh.de

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Deutsch

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Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Formulare

Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Sie ein Anmelde-/Antragsformular ausfüllen und bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Kammer.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Auskünfte über Gebühren erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.

Hinweise (Besonderheiten)

Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können in der Regel online abgerufen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Prüfungsergebnisse oder Prüflingsnummern nicht telefonisch mitgeteilt werden.

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

Informationen über die Abschlussprüfung finden Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Kammern.
 

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 21.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Umschulungsprüfung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020