Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Abnahme

    Berufsausbildung: Abschlussprüfung

    Mit Ablauf der Ausbildungszeit und erfolgreicher Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis.

    Beschreibung

    Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit und der erfolgreichen Ablegung einer Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss/den Prüfungsausschüssen der für die Berufsausbildung zuständigen Kammer.

    Zur Abschlussprüfung zugelassen wird, wer seine Ausbildungszeiten erfüllt hat und alle weiteren Anforderungen (zum Beispiel Zwischenprüfung) nachweisen kann.
    Zugelassen wird weiterhin, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf an einer Berufsbildungseinrichtung (zum Beispiel Jugendaufbauwerk) ausgebildet worden ist.

    Bei herausragenden Leistungen kann bereits vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen.

    Die Auszubildende/der Auszubildende wird nach erfolgreicher Ablegung ihrer/seiner Abschlussprüfung ein schriftliches Zeugnis ausgehändigt. Damit endet das Ausbildungsverhältnis.

    Zuständigkeit

    An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt. 

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 2

    24103 Kiel

    Hauptgeschäftsstelle

    Parkplätze

    • Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
      Anzahl: 0  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

    Fax: +49 431 5194-234

    E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Handwerkskammer Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Str. 10/12

    23552 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt über Fischergrube.
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Vom ZOB Linie 3, 12 oder 30 Richtung Gustav-Radbruch-Platz bis zur Haltestelle "Koberg"

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 451 1506-180

    Telefon Festnetz: +49 451 1506-0

    E-Mail: info@hwk-luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Berufsausbildung: Abschlussprüfung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

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    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kamp 15-17

    24768 Rendsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 9453-0

    Fax: +49 4331 9453-199

    E-Mail: lksh@lksh.de

    Internet

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    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 46 21 9391-26

    Telefon Festnetz: +49 46 21 9391-0

    E-Mail: info@rak-sh.de

    Internet

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 2d

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 41 64

    24040 Kiel

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 431 5 70 49-10

    Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

    E-Mail: info@stbk-sh.de

    Internet

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    Technisch geändert am 12.10.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Schleswig-Holsteinische Notarkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 46 21 939-10

    Fax: +49 46 21 939-126

    E-Mail: info@notk-sh.de

    Internet

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    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Apothekerkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 75

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h freitags von 08:30 h bis 16:00 h

    Kontakt

    Fax: +49 431 57935-20

    Telefon Festnetz: +49 431 57935-10

    E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Sie ein Anmelde-/Antragsformular ausfüllen und bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Kammer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Auskünfte über Gebühren erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können in der Regel online abgerufen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Prüfungsergebnisse oder Prüflingsnummern nicht telefonisch mitgeteilt werden.

    Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

    Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

    Informationen über die Abschlussprüfung finden Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Kammern.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Umschulungsprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English