Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Abnahme

    Berufsausbildung: Abschlussprüfung

    Mit Ablauf der Ausbildungszeit und erfolgreicher Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis.

    Beschreibung

    Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit und der erfolgreichen Ablegung einer Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss/den Prüfungsausschüssen der für die Berufsausbildung zuständigen Kammer.

    Zur Abschlussprüfung zugelassen wird, wer seine Ausbildungszeiten erfüllt hat und alle weiteren Anforderungen (zum Beispiel Zwischenprüfung) nachweisen kann.
    Zugelassen wird weiterhin, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf an einer Berufsbildungseinrichtung (zum Beispiel Jugendaufbauwerk) ausgebildet worden ist.

    Bei herausragenden Leistungen kann bereits vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen.

    Die Auszubildende/der Auszubildende wird nach erfolgreicher Ablegung ihrer/seiner Abschlussprüfung ein schriftliches Zeugnis ausgehändigt. Damit endet das Ausbildungsverhältnis.

    Zuständigkeit

    An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt. 

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Flensburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Johanniskirchhof 1-7

    24937 Flensburg

    Behindertenparkplatz: ja
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1738

    24907 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr Fr. 7.30 – 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0049461 866-0

    Fax: 0049461 866-110

    E-Mail: info@hwk-flensburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2009 (von: Ingrid Jürgensen)

    Technisch geändert am 30.07.2024 (von: Schneider, Juliane)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

    Formulare

    Berufsausbildung: Abschlussprüfung (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 28-34

    24937 Flensburg

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 43
    Gebühren: ja

    Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)


    Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 461 806-806

    Fax: +49 461 806-9806

    E-Mail: service@flensburg.ihk.de

    Internet

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    Technisch erstellt am 21.12.2009 (von: Kernteam Zugang)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Wappelhorst, Brian)

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    Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kamp 15-17

    24768 Rendsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 9453-0

    Fax: +49 4331 9453-199

    E-Mail: lksh@lksh.de

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    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Apothekerkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 75

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h freitags von 08:30 h bis 16:00 h

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 57935-10

    Fax: +49 431 57935-20

    E-Mail: geschaeftsstelle@ak-sh.aponet.de

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    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 02.01.2023 (von: Knothe, Claudia)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 41 64

    24040 Kiel

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 2d

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5 70 49-0

    Fax: +49 431 5 70 49-10

    E-Mail: info@stbk-sh.de

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    Schleswig-Holsteinische Notarkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 46 21 939-10

    Fax: +49 46 21 939-126

    E-Mail: info@notk-sh.de

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    Technisch erstellt am 23.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 13

    24837 Schleswig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 46 21 9391-0

    Fax: +49 46 21 9391-26

    E-Mail: info@rak-sh.de

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2009 (von: Werner Kruse)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Sie ein Anmelde-/Antragsformular ausfüllen und bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Kammer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Auskünfte über Gebühren erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können in der Regel online abgerufen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Prüfungsergebnisse oder Prüflingsnummern nicht telefonisch mitgeteilt werden.

    Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

    Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

    Informationen über die Abschlussprüfung finden Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Kammern.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umschulungsprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)