Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten.
Beschreibung
Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).
Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:
- das Bewachungsgewerbe unterliegt nicht dem Aggressionsausbildungsverbot, sofern eine ordnungsgemäße Schutzdienstausbildung durch Stellen oder Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Tierschutzgesetzes - TierSchG besitzen, erfolgt ist (§ 34a Gewerbeordnung - GewO),
- die Ausbildung der Schutzhunde der Polizei sind gemäß § 18 HundeG vom Aggressionsausbildungsverbot ausgenommen.
Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Amt Selent/Schlesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:30 Uhr Dienstag 07:00-12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr Sozial- und Wohngeldamt nur nach Terminabsprache unter 04384-597911
Kontakt
Kontaktperson
Frau Berit Müller
Telefon Festnetz: 04384 5979-15
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Selent/Schlesen
Empfänger: Amtskasse Selent/Schlesen
IBAN: DE86 2105 0170 0074 0015 61
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Weitere Informationen
Weitere Bankverbindungen:
VR Bank OH Nord-Plön eG:
IBAN DE75213900080007310307 BIC GENODEF1NSH
Postbank:
IBAN DE56200100200036041209 BIC PBNKDEFF
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Tierschutzgesetz (TierSchG),
- § 3 Abs. 6 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz - HundeG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Kampfhunde