• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Carnet - A.T.A. Ausstellung

Zollpassierscheinheft (Carnet-ATA)

Ein Carnet ATA dient der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr von Gebrauchsgütern im internationalen Handel und in international kultureller Tätigkeit.

Beschreibung

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft. Im internationalen Handel und bei internationaler kultureller Tätigkeit erleichtert Ihnen das Heft insbesondere die vorübergehende Ein- und Ausfuhr oder den Transit von Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern. Bei Verwendung eines Carnets müssen Sie in den Einfuhr- oder Transitländern keine Zölle oder sonstige Abgaben hinterlegen und überdies auch keine besonderen Zollanmeldungen ausfertigen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) stellt das Carnet ATA für Unternehmen und natürliche Personen aus, die in ihrem Kammerbezirk ansässig sind.

Zuständigkeit

An die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Bezirk sich Ihr Unternehmen befindet. 

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Adresse

Hausanschrift

Bergstraße 2

24103 Kiel

Hauptgeschäftsstelle

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

Fax: +49 431 5194-234

E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr  

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Zollpassierscheinheft (Carnet-ATA) (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • „Antrag auf Ausstellung eines Carnet ATA und auf Abschluss einer Kautionsversicherung“ (erhalten Sie bei Ihrer IHK),
  • Personalausweis,
  • Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister und

  • eventuell: Nachweis des öffentlich-rechtlichen Status.  

Formulare

Anträge und Formulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK oder bei Formularverlagen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Ihre Industrie- und Handelskammer informiert Sie über Vordruckkosten und Carnetgebühren.

Zusätzlich zu den Antragsgebühren fällt ein Versicherungsentgelt an, dessen Höhe sich am Gesamtwarenwert des Carnets orientiert. Das Versicherungsentgelt deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland ab, sondern steht im Zusammenhang mit der Absicherung der deutschen Handelskammerorganisation, die sich für Sie für die aus den von Ihnen benutzten Carnets entstehenden Verbindlichkeiten verbürgt.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Ausstellung des Carnet ATA ist mit dem Abschluss einer Kautionsversicherung mit der in Hamburg registrierten Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA verbunden.

Als „carnetfähige Ware“ werden nur Gebrauchsgüter, nicht aber Verbrauchsgüter bezeichnet. Ausgeschlossen sind auch Güter, die zu Zwecken der Veredelung oder Ausbesserung ein- oder ausgeführt werden. Gleiches gilt für verderbliche Waren und solche, die zu Testzwecken verändert oder angepasst werden sollen bzw. von Vornherein zum Verbleib im Ausland bestimmt sind. Das Carnet ATA gilt i.d.R. für ein Jahr. Anerkannt wird es in ca. 75 Vertragsstaaten (Stand: Mai 2015).

Weitere Informationen zum Carnet ATA-Verfahren finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Stichwörter

Exportbescheinigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020