Ursprungszeugnisse und andere dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen der IHK Ausstellung

    Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen

    Die Industrie- und Handelskammern stellen für die Exportwirtschaft Ursprungszeugnisse und andere Handelsbescheinigungen aus.

    Beschreibung

    In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie ggfs. die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.

    Als Exporteur können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, z.B. einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.

    Anträge können Sie persönlich, per Post oder elektronisch beim Service-Center Ihrer IHK einreichen. Die Registrierung für das elektronische Verfahren bei der zuständigen IHK erfolgt durch Ihre E-Mailanfrage und Übermittlung eines Registrierungscodes.

    Die IHK überprüft die Richtigkeit der Angaben und stellt das Dokument anschließend zeitnah aus. Für die Ausstellung bzw. die Bescheinigung fällt eine Gebühr an. Diese richtet sich nach dem Gebührenkatalog der jeweiligen IHK.

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Deliusstraße 10

    24114 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

    Fax: +49 431 530550-99

    E-Mail: info@ea-sh.de

    Internet

    Formulare

    Außenwirtschaftliche Bescheinigungen (Antragsassistent)

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 28-34

    24937 Flensburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 43  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)
    • Haltestelle: Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 461 806-806

    Fax: +49 461 806-9806

    E-Mail: service@flensburg.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können z.B. sein:

    • Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
    • Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
    • Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
    • Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
    • Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EUFreihandelsabkommen
    • Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.

    Formulare

    • Formularsatz "Ursprungszeugnis - Antrag auf Ausstellung / Original / Durchschrift" oder OnlineFormular
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie können den Ursprung der Ware nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage abhängig vom Landesrecht

    Verfahrensablauf

    Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.

    Online-Verfahren:

    • Senden Sie eine EMail an die für Sie zuständige IHK mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten.
    • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur.
    • Die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung.
    • Sie können das Dokument bei Bedarf ausdrucken.

    Schriftliches Verfahren:

    • Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn
    • Reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort beim ServiceCenter Ihrer IHK ein.
    • Die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen.
    • Nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument.

    Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.

    Fristen

    - keine

    Bearbeitungsdauer

    • Wenige Minuten im Onlineverfahren.
    • Normalerweise wenige Tage im schriftlichen Verfahren.

    Kosten

    Gebühr: 5 - 25 EUR

    Weitere Informationen

    Hier finden Sie die Webanwendung für die elektronische Beantragung:

    IHK-Webanwendung für elektronische Ursprungszeugnisse

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 08.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Handelsrechnung, Urspungszeugnis IHK, Rechnung, eUZ, Ursprungszeugnisse, Handelsdokument, Ursprung, Ursprungszeugnis, Invoice, Lieferschein, IHK-Ursprungszeugnis, elektronisches Ursprungszeugnis, Warenursprung, Packliste, UZ

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English