Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    Straßen sind dem Straßenverkehr vorbehalten. Daher benötigt derjenige, der Waren und Leistungen auf Straßen anbieten möchte, eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Straßen sind in der Regel dem Straßenverkehr vorbehalten.

    Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht ein Verbot für das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden könnten. In solchen Fällen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur bei zwingendem Erfordernis nach sorgfältiger Abwägung aller Rechtsgüter erteilt werden kann. Die Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden

    • für bestimmte Einzelfälle oder
    • allgemein für bestimmte Antragsteller.

    Die Bezeichnung "Straße" bezieht sich hier auf unmittelbar dem Straßenverkehr gewidmete Flächen.

    Dem "Anbieten von Leistungen und Waren" unterfällt auch die Werbung dafür. Werden bestimmte Größen der Werbeträger überschritten, sind auch baurechtliche Belange zu prüfen. Für Gewerbearten, die nur oder hauptsächlich auf der Straße ausgeübt werden (wie zum Beispiel Taxifahrten, Hausiererverkäufe auf der Straße), bestehen besondere gewerbliche Vorschriften.

    Online-Dienst

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)

    Ansprechpartner

    Stadt Pinneberg - Fachdienst Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 8

    25421 Pinneberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 594
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 185
    • Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 6663
      • Bus: Linie 185
      • Bus: Linie 285
      • Bus: Linie 594

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr) zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr) Zusätzliche Öffnungszeiten, die nur für Termine zur Verfügung stehen: Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr Fr: 7:30 - 13:00 Uhr nur Bürgerbüro: Do: 14:30 - 17:30 Uhr Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04101 211-3300

    Telefon Festnetz: 04101 211-3304

    Telefon Festnetz: 04101 211-3308

    Fax: 04101 211-3399

    Telefon Festnetz: 04101 211-3301

    Telefon Festnetz: 04101 211-3305

    Telefon Festnetz: 04101 211-3302

    Telefon Festnetz: 04101 211-3306

    Telefon Festnetz: 04101 211-3307

    Telefon Festnetz: 04101 211-3303

    E-Mail: pf-strassen@stadtverwaltung.pinneberg.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Pinneberg: Straßenverkauf: Ausnahmegenehmigung

    Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Pinneberg: Straßenverkauf: Ausnahmegenehmigung

    §§33 Abs.1, 46 Abs.1 Satz 1 Nr.9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

    Fristen

    Keine, der Antrag sollte jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise für Pinneberg: Straßenverkauf: Ausnahmegenehmigung

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 € und 767,00 €, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/ Person, an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn nach den örtlichen Gesamtumständen nicht von einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Ablenkung oder Belästigung von Verkehrsteilnehmern auszugehen ist, bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern nur einer Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetzen des Bundes beziehungsweise der Länder.

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt (Ermessensentscheidung).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 30.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Sondernutzungserlaubnis Straße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English