Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

    Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen

    Straßen sind dem Straßenverkehr vorbehalten. Daher benötigt derjenige, der Waren und Leistungen auf Straßen anbieten möchte, eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Straßen sind in der Regel dem Straßenverkehr vorbehalten.

    Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besteht ein Verbot für das Anbieten von Waren und Leistungen aller Art auf der Straße, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Weise abgelenkt oder belästigt werden könnten. In solchen Fällen bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur bei zwingendem Erfordernis nach sorgfältiger Abwägung aller Rechtsgüter erteilt werden kann. Die Ausnahmegenehmigung kann beantragt werden

    • für bestimmte Einzelfälle oder
    • allgemein für bestimmte Antragsteller.

    Die Bezeichnung „Straße“ bezieht sich hier auf unmittelbar dem Straßenverkehr gewidmete Flächen.

    Dem „Anbieten von Leistungen und Waren“ unterfällt auch die Werbung dafür. Werden bestimmte Größen der Werbeträger überschritten, sind auch baurechtliche Belange zu prüfen. Für Gewerbearten, die nur oder hauptsächlich auf der Straße ausgeübt werden (wie zum Beispiel Taxifahrten, Hausiererverkäufe auf der Straße), bestehen besondere gewerbliche Vorschriften.

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    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2019

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenraums online beantragen

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    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2023

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt in Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    23730 Neustadt in Holstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04561 619-0(Zentrale)

    Fax: 04561 619-328(Zentrale)

    E-Mail: info@stadt-neustadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022

    Technisch geändert am 08.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine, der Antrag sollte jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn nach den örtlichen Gesamtumständen nicht von einer den Verkehr gefährdenden oder erschwerenden Ablenkung oder Belästigung von Verkehrsteilnehmern auszugehen ist, bedarf es keiner Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern nur einer Sondernutzungserlaubnis nach den Straßengesetzen des Bundes beziehungsweise der Länder.

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt (Ermessensentscheidung).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 30.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Sondernutzungserlaubnis Straße

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020