Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständigkeit
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Ansprechpartner
Stadt Rendsburg - Fachdienst Bürgerbüro und Standesamt - Bürgerbüro
Adresse
Postfachadresse
Postfach 107
24757 Rendsburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beate Bellmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1222
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Sandra Looft
Hausanschrift
Fax: +49 4331 206-1249
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1224
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Birte Milkus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1225
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Doris Reiher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1226
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Mareike Reschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1227
Fax: +49 4331 206-1249
E-Mail: buergerbuero@rendsburg.de
Frau Denise Schütt
Hausanschrift
Fax: +49 4331 206-270
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1222
E-Mail: Denise.Schuett@rendsburg.de
Frau Birte Eggers (Fachdienstleiterin Bürgerbüro und Standesamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4331 206-1211
Fax: +49 4331 206-270
E-Mail: birte.eggers@rendsburg.de
Internet
Stadt Rendsburg - Die Bürgermeisterin
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 107
24757 Rendsburg
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 16:00 Uhr - mit Termin Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin und 14:00 - 18:00 Uhr - mit Termin Freitag 08:00 - 12:00 Uhr - ohne Termin
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015