Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Online-Dienste

    Abmeldung eines Nebenwohnsitzes

    ID: L100012_293798867

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Nebenwohnung anmelden

    ID: L100012_293831923

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Bagheri, Kourosh)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden

    ID: L100012_293658106

    Beschreibung

    Sie können hier online den Statuswechsel Ihrer Wohnung voranmelden. wenn Sie bereits mit Nebenwohnung in der Gemeinde wohnen und diese Wohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung werden soll. Ein Statuswechsel der Wohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden. Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels Ihrer Wohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller beteiligten Familienmitglieder mit. Bei einer Anmeldung oder Ummeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zu Ihrem Termin: Ihren aktuellen Ausweis / Pass die Wohnungsgeberbestätigung ggf. Heiratsurkunde und bei Kinder die Geburtsurkunde ggf. bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Vorgang nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein erneuter Termin gebucht werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voranmeldung eines Umzuges

    ID: L100012_293658102

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit. Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Um den Vorgang durchführen zu können, muss Ihre bestehende Hauptwohnung beziehungsweise alleinige Wohnung und Ihre neue Wohnung innerhalb der Gemeinde liegen. Bei einer Anmeldung oder Ummeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zu Ihrem Termin: Ihren aktuellen Ausweis / Pass die Wohnungsgeberbestätigung ggf. Heiratsurkunde und bei Kinder die Geburtsurkunde ggf. bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voranmeldung eines Zuzuges

    ID: L100012_293658103

    Beschreibung

    Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Umzuges im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu die Personalausweise aller zuziehender Familienmitglieder mit. Ein Umzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen. Sie können hier online einen Umzug voranmelden. Um den Vorgang durchführen zu können, muss Ihre bestehende Hauptwohnung beziehungsweise alleinige Wohnung und Ihre neue Wohnung innerhalb der Gemeinde liegen. Bei einer Anmeldung oder Ummeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zu Ihrem Termin: Ihren aktuellen Ausweis / Pass die Wohnungsgeberbestätigung ggf. Heiratsurkunde und bei Kinder die Geburtsurkunde ggf. bei ausländischen Urkunden eine Übersetzung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 16.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3 - 5

    22880 Wedel

    Postanschrift

    Rathausplatz 3-5

    Postfach 260

    22871 Wedel

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung

    Kontakt

    E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de

    Telefon Festnetz: +49 4103 707-237

    Fax: +49 4103 707-300

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2022 (von: Webservice, Stadt Wedel)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Webservice, Stadt Wedel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Meldepflicht: Binnenschiffer / Seeleute

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)